Jahrgang 
1915
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G. Betanntmachung.

J. Betreffend das neue Schufjahr und die Nufnahme neuer Sqhüler.

Die flufnahme⸗Prüfungen finden Montag, den 12. April, von morgens 8 Uhr an ſtatt. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 13. April, um 8 Uhr, für die Schüler der dritten Vorſchulklaſſe um 9 Uhr. Die Vorſchule nimmt in ihre unterſte Klaſſe Knaben auf, die bis zum 30. September 1915 das ſechſte Lebensjahr zurückgelegt haben, wenn ſie körperlich und geiſtig gut entwickelt ſind. Die Oberrealſchule nimmt in Sexta Knaben auf, die das neunte Lebensjahr zurückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum 30. September 1915 das neunte Lebensjahr vollenden. Bei der Eintrittsprüfung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen: a) Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen; b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter; c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Hauptzeiten; d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

2. Betreffend Höhe des Schulgeldes.

Das Schulgeld unſerer Anſtalt beträgt jährlich(laut Verfügung zu Nr. M. d. J. l 2750, Darm⸗ ſtadt, am 7. März 1910): 3

Für die Klaſſen Oberprima bis einſchließlich Oberſekunda 150 Mark.

Für die Klaſſen Unterſekunda bis einſchließlich Sexta 130 Mark.

Das jährliche Schulgeld iſt für alle Klaſſen der Vorſchule auf 96 Mark feſtgeſetzt. Kinder, deren Eltern nicht in Worms wohnen, zahlen 108 Mark.

Die ermäßigten Schulgeldſätze für jüngere Brüder und der Schulgeldzuſchlag für nichtheſſiſche Schüler bleiben in Kraft.

Die Anmeloͤung für das Schuljahr 1916 erbitten wir bereits im Laufe des Monats Januar 1916.

Rn allen Werktagen iſt während der Schulzeit der Direktor in den Stunden von 10 bis 1 Uhr in der Regel in ſeinem Rmtszimmer zu ſprechen.

Großperzogliche Direktion der Oberrealſchule Worms.

Dr. Lahm, Geh. Schulrat.

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