Jahrgang 
1914
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2. Betreffend höhe des Schulgeldes.

Das Schulgeld an unſerer Anſtalt beträgt jährlich(laut Verfügung zu Nr. M. d. J. I 2750, Darmſtadt, am 7. März 1910):

Für die Klaſſen Oberprima bis einſchließlich Oberſekunda 150 Mark.

Für die Klaſſen Unterſekunda bis einſchließlich Sexta 130 Mark.

Das jährliche Schulgeld iſt für alle Klaſſen der Vorſchule auf 96 Mark feſt⸗ geſetzt. Kinder, deren Eltern nicht in Worms wohnen, zahlen 108 Mark.

Die ermäßigten Schulgeldſätze für jüngere Brüder und der Schulgeldzuſchlag für nichtheſſiſche Schüler bleiben in Kraft.

Die Anmeldungen für das Schuljahr 1915 erbitten wir bereits im Laufe des Monats Januar 1915.

An allen Werktagen iſt während der Schulzeit der Direktor in den Stunden von 10 bis 1 Uhr in der Regel in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen.

Großherzogliche Direktion der Oberrealſchule Worms.

Dr. Lahm, Geh. Schulrat.