Jahrgang 
1913
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c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Hauptzeiten;.

d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

2. Betreffend Böhe des Schulgeldes. Das Schulgeld an unſerer Anſtalt beträgt jährlich(laut Verfügung zu Nr. M. d. J. I 2750, Darmſtadt, am 7. März 1910): Für die Klaſſen Oberprima bis einſchließlich Oberſekunda 150 Mark. Für die Klaſſen Unterſekunda bis einſchließlich Sexta 130 Mark.

Das jährliche Schulgeld iſt für alle Klaſſen der Porſchule auf 96 Mark feſtge⸗ ſetzt. Kinder, deren Eltern nicht in Worms wohnen, zahlen 108 Mark.

Die ermäßigten Schulgeldſätze für jüngere Brüder und der Schulgeldzuſchlag für nichtheſſiſche Schüler bleiben in Kraft.

An allen Werktagen iſt während der Schuljeit der Direkkor in den Stunden von 10 bis 1 Uhr in der Regel in ſfeinem Amtszimmer zu ſprechen.

Großherzogliche Direktion der Oberrealſchule Worms.

Dr. Tahm, Geh. Schulrat.