Jahrgang 
1911
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S. Mitteilungen an die Eltern.

Im vergangenen Jahre haben wir an dieſer Stelle auf die Gefahren hingewieſen, von denen unſere Jugend durch die Schmutzliteratur bedroht iſt; auch in dieſem Jahre bringen wir die Bitte:

Eltern und alle, die für die Jugend ein Herz haben, wollen durch Rat und Tat die Schule in ihrem Beſtreben unterſtützen, Häßliches und Unreines, Unkeuſches und Unſittliches von der Kindesſeele fern zu halten.

Daß ein zu reichlich gegebenes Taſchengeld leicht zu Verſchwendungen und Unfug führt, wiederholen wir ebenfalls gern.

Zu Anfang eines jeden Halbjahres wird den Eltern bekannt gegeben, zu welcher Zeit ſich die Hefte mit den Klaſſenarbeiten in den Händen der Schüler befinden. Den Eltern iſt ſo Gelegenheit gegeben, von dem Stand der ſchriftlichen Leiſtungen ihrer Söhne Kenntnis zu nehmen.

9. Ferien für 1911.

Schulbeginn: Montag, den 24. April 1911.

Pfingſtferien: Schulſchluß am 3. Juni, Schulanfang 11. Juni. Sommerferien: Schulſchluß am 1. Juli, Schulanfang 31. Juli. Herbſtferien: Schulſchluß am 23. September, Schulanfang 9. Oktober. Weihnachtsferien: Schulſchluß am 23. Dezember, Schulanfang 8. Januar 1912 Schulſchluß am 30. März 1912.

G. Bekanntmachung.

1. betreffend das neue Schuljahr und die Anfnahme neuer Schüler.

Die Aufnahme⸗Prüfungen finden Montag, den 24. April, von morgens 8 Uhr an ſtatt. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 25. April, um 8 Uhr, für die Schüler der dritten Vorſchulklaſſe um 10 Uhr.

Die Vorſchule nimmt in ihre unterſte Klaſſe Knaben auf, die bis zum 30. Sep⸗ tember 1911 das ſechſte Lebensjahr zurückgelegt haben, wenn ſie körperlich und geiſtig gut entwickelt ſind.

Die Oberrealſchule nimmt in die Sexta Knaben auf, die das neunte Lebensjahr zurückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum 30. September 191! das neunte Lebens⸗ jahr vollenden. Bei der Eintrittsprüfung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen;

b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens

vorkommenden Wörter;

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur

der Hauptzeiten;

d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.