Jahrgang 
1914
Einzelbild herunterladen

16

5. Schüler, die nach einer überſtandenen anſteckenden Krankheit wieder zur Schule kommen, haben ſogleich eine ärztliche Beſcheinigung, daß eine Anſteckungsgefahr nicht mehr beſteht, und eine Beſcheinigung über erfolgte Desinfektion ihrem Klaſſenlehrer vorzulegen.

6. Wir bitten die verehrl. Eltern, bei den Hausarbeiten unſerer Schüler auf richtige Haltung beim Schreiben und Leſen im Intereſſe der Augenſchonung und der Geſundheit überhaupt zu halten, die Arbeitszeit am Tag ſo einzuteilen, daß Arbeiten nie unmittelbar nach dem Mittageſſen, nach dem Nachteſſen gar nicht oder nur in ſehr beſchränktem Maße angefertigt werden. Wir verweiſen auf Leo BurgerſteinZur häuslichen Geſundheitspflege der Schuljugend undGeſundheitsregeln für Schüler und Schülerinnen aller Lehranſtalten (Leipzig, Teubner, je 10).

7. Wiederholt machen wir darauf aufmerkſam, daß unſere Schüler ihren uns ſehr erwünſchten Leſetrieb in der Schülerbibliothek der Anſtalt befriedigen können, und bitten darauf zu ſehen, daß ſie nicht zu ungeeigneter, ſchlechter und ſchädlicher Lektüre greifen; bitten auch, ſie nur einwandfreie kinematographiſche Vorſtellungen beſuchen zu laſſen.

8. Am Anfang des Schuljahres wird den Eltern mitgeteilt, an welchem Tage die Klaſſenarbeiten geſchrieben und, korrigiert und beurteilt den Schülern zurückgegeben, ſich in deren Händen befinden werden. Wir bitten die Eltern, die Hefte regelmäßig ein⸗ zuſehen und bei mangelhaften oder ſchlechter gewordenen Leiſtungen Rückſprache mit dem Klaſſenlehrer oder dem Direktor zu nehmen. Solche Beſprechung iſt der Schule ſehr er⸗ wünſcht und zweckmäßiger und nütlicher als eine Rückſprache kurz vor Oſtern, unmittelbar vor der Verſetzung. Wir bitten überhaupt, bei jeder Be⸗ obachtung, welche eine Aufklärung oder eine Maßregel erfordert, ſich vertrauensvoll mit der Schule in Verbindung zu ſetzen; nur ſo wird ein heilſames und notwendiges Zu⸗ ſammenarbeiten von Schule und Elternhaus ermöglicht.

9. Der Direktor iſt an den Wochentagen von 1112 Uhr zu ſprechen; eine vor⸗ hergehende Benachrichtigung und Andeutung über den Zweck des Beſuches iſt erwünſcht und im Intereſſe der Sache. Letzteres gilt auch für den Beſuch bei den Herren des Kollegiums, die während ihrer Unterrichtsſtunden nicht zu ſprechen ſind.

Es iſt zweckmäßig, alle Schreiben amtlicher Art nicht an die perſönliche Adreſſe des Direktors, ſondern an die Großh. Direktion des Gymnaſiums zu richten.

10. In die Sexta werden Knaben aufgenommen, die das 9. Lebensjahr entweder ſchon zurückgelegt haben oder bis zum 30. September 1914 zurücklegen. Sie müſſen vor allem einige Sicherheit in der Rechtſchreibung, in den 4 Grundrechnungen und im Schreiben und Leſen der lateiniſchen Schrift nachweiſen. Die Aufnahmeprüfung findet Montag, den 20. April von 8 Uhr ab ſtatt. Nachträgliche Anmeldungen neuer Schüler werden auch an dieſem Tage noch angenommen. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 21. April.

11. Freiſtellen im Gymnaſium werden auf Nachſuchen und Erweis der Bedürftig⸗ keit auf je 1 Jahr an ſolche Schüler gegeben, die gut befähigt und in Leiſtungen und Betragen gut ſind. Geſuche erbitten wir, auch für die Schüler, die ſchon im Ge⸗ nuß einer Freiſtelle geweſen ſind, bis zum 1. Mai 1914.

12. Ferienordnung für 1914/15: 31. Mai bis 7. Juni, 16. Juli bis 12. Auguſt, 1. bis 14. Oktober, 24. Dezember bis 6. Januar, 28. März bis 12. April.

Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums. Dr. Löbell.