Jahrgang 
1913
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H. Ferienordnung.

1. Pfingſtferien: Schulſchluß am 10. Mai, Schulanfang am 19. Mai. 2. Sommerferien: 9 16. Juli, 14. Auguſt. 3. Herbſtferien: 1. Oktober, 16. Oktober. 4. Weihnachtsferien: 20. Dezember, 5. Januar. 5. Oſterferien: 4. April, 20. April.

I. Bekanntmachung.

1. Eltern, welche ſich über die Lehrpläne der verſchiedenen höheren Schulen in Heſſen und die Anforderungen an die Schüler vergewiſſern wollen, finden alles Nähere in derAmtlichen Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranſtalten des Großherzogtums Heſſen(Preis 1.20, Staatsverlag).

2. Wir machen auf die§§ 7 und 17 der Schulordnnng für höhere Lehranſtalten vom 12. September 1899 aufmerkſam, wonach die auswärtigen Schüler vor der Wahl oder dem Wechſel einer Wohnung beim Direktor hiervon Mitteilung zu machen haben, und daß der Direktor darüber zu entſcheiden hat, ob einzelnen Schülern erlaubt werden kann ihre Mittagsmahlzeiten im Wirts⸗ hauſe einzunehmen

3. Wir bitten, Urlaubsgeſuche jeder Art und Dauer nicht mündlich durch die Schüler vorbringen, ſondern ſie ſchriftlich an die Schule gelangen zu laſſen und zwar nicht erſt am letzten Tage. Urlaub, der nachgeſucht wird, um früher in die Ferien einzutreten, kann nur gewährt werden, wenn ein wirklich dringender Anlaß, vornehmlich ein Geſundheitsintereſſe vorliegt, und wir bitten, von ſolchen Geſuchen ſonſt möglichſt abſehen zu wollen.

4. Wiederholt machen wir darauf aufmerkſam, daß unſere Schüler ihren uns ſehr erwünſchten Leſetrieb in der Schülerbibliothek der Anſtalt befriedigen können, und bitten darauf zu ſehen, daß ſie nicht zu ungeeigneter, ſchlechter und ſchädlicher Lektüre greifen; bitten auch, ſie nur einwand⸗ freie kinomatographiſche Vorſtellungen beſuchen zu laſſen.

5. Am Anfang des Schuljahres wird den Eltern mitgeteilt, an welchem Tage die Klaſſenarbeiten geſchrieben und, korrigiert und beurteilt den Schülern zurückgegeben, ſich in deren Händen befinden werden. Wir bitten die Eltern, die Hefte regelmäßig einzuſehen und bei mangelhaften oder ſchlechter gewordenen Leiſtungen Rückſprache mit dem Klaſſenlehrer oder dem Direktor zu nehmen. Solche Beſprechung iſt der Schule ſehr erwünſcht und zweckmäßiger und nützlicher als eine Rückſprache kurz vor Oſtern, unmittelbar vor der Verſetzung. Wir bitten überhaupt, bei jeder Beobachtung, welche eine Aufklärung oder eine Maßregel erfordert, ſich vertrauensvoll mit der Schule in Verbindung zu ſetzen; nur ſo wird ein heilſames und notwendiges Zuſammenarbeiten von Schule und Elternhaus ermöglicht.

6. Der Direktor iſt an den Wochentagen von 1112 Uhr zu ſprechen; eine vorher⸗ gehende Benachrichtigung und Andeutung über den Zweck des Beſuches iſt erwünſcht und im Intereſſe der Sache. Dasſelbe gilt auch für den Beſuch bei den Herren des Kollegiums, die während ihrer Unterrichtsſtunden nicht zu ſprechen ſind.

7. In die Sexta werden Knaben aufgenommen, die das 9. Lebensjahr entweder ſchon