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auch für uns gelten ſoll, ſodaß die vierwöchigen Sommerferien an dem Donnerstag, der dem 15. Juli zunächſt liegt, und die zweiwöchigen Herbſtferien an dem Donnerstag, der dem 25. September zunächſt liegt, zu beginnen haben.
3. Betr. die Verſetzung der Schü ler und Schülerinnen verfügte Großherzogl. Miniſterium am 24. April 1911:„Um bei dem ungeſunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachſene Schüler vor ſpäteren Enttäu⸗ ſchungen zu ſchützen und um ſie rechtzeitig den Uebergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entſprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu laſſen, beſtimmen wir, daß Schüler, die in derſelben Klaſſe zum 2. Male das Lehrziel nicht erreichen, durch Be⸗ ſchluß des Klaſſenlehrerrats von dem weiteren Beſuch einer jeden Lehranſtalt derſelben Art ausgeſchloſſen werden können. Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art iſt von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig zu machen; ſie wird jedoch von vornherein zu verſagen ſein, wenn ſich aus dem Zeugnis der früher beſuchten Schule die Unfähigkeit zur Mit⸗ arbeit gerade in ſolchen Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im weſentlichen übereinſtimmen.“
4. Wir machen auf die§§ 7 und 17 der Schulordnung für höhere Lehranſtalten vom 12. September 1899 aufmerkſam, wonach die auswärtigen Schüler vor der Wahl oder dem Wechſel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen haben, und daß der Direktor darüber zu entſcheiden hat, ob einzelnen Schülern erlaubt werden kann, ihre Mittagsmahlzeiten im Wirtshauſe einzunehmen.
5. Da unſere Anſtalt jetzt eine für alle Klaſſen ausreichend ausgeſtattete Schüler⸗ bibliothek beſitzt, bitten wir die Eltern unſerer Schüler wiederholt darauf zu ſehen, daß dieſe ihren uns ſehr erwünſchten Leſetrieb hier befriedigen, ſtatt nach ungeeigneter und ſchlechter Lektüre zu ſuchen. Zur Auswahl für eigene Anſchaffungen oder Geſchenke iſt ihnen ein Verzeichnis guter Bücher vor Weihnachten eingehändigt worden.
6. Am Anfang des Schuljahres wird den Eltern mitgeteilt, an welchem Tage die Klaſſenarbeiten geſchrieben und, korrigiert und beurteilt den Schülern zurückgegeben, ſich in deren Händen befinden werden. Wir bitten die Eltern, die Hefte regelmäßig ein⸗ zuſehen und bei mangelhaften oder ſchlechter gewordenen Leiſtungen Rückſprache mit dem Klaſſenlehrer oder dem Direktor zu nehmen. Solche Beſprechung iſt der Schule ſehr er⸗ wünſcht und zweckmäßiger undnützlicher als eine Rückſprache kurz vor Oſtern, der Zeit der Verſetzung. Wir bitten überhaupt die Eltern unſerer Schüler, bei jeder Beobachtung, welche eine Aufklärung oder eine Maßregel erfordert, ſich vertrauensvoll mit der Schule in Verbindung zu ſetzen; nur ſo wird ein heilſames und notwendiges Zuſammenarbeiten von Schule und Elternhaus wirklich ermöglicht.
7. Der Direktor iſt an den Wochentagen von 11—12 Uhr zu ſprechen; eine vor⸗ hergehende Benachrichtigung und Andeutung über den Zweck des Beſuches iſt erwünſcht und im Intereſſe der Sache. Dasſelbe gilt auch für den Beſuch bei den Herren des Kollegiums, die während ihrer Unterrichtsſtunden nicht zu ſprechen ſind.
8. Nachdem die Anmeldungen zur Aufnahme ins Gymnaſium ſchon vor Schluß des alten Schuljahres erfolgt ſind(Anmeldungen werden auch noch Montag, den 15. April entgegengenommen), findet die Aufnahmeprüfung Montag, den 15. April von morgens 8 Uhr an ſtatt. Das neue Schuljahr beginnt Dienſtag, den 16. April um 8 Uhr.
In die Sexta werden Knaben aufgenommen, die das neunte Lebensjahr entweder ſchon zurückgelegt haben oder bis zum 30. September 1912 zurücklegen. Sie müſſen vor allem einige Sicherheit in der Rechtſchreibung, in den 4 Grundrechnungen und im Schreiben und Leſen der lateiniſchen Schrift nachweiſen.


