Jahrgang 
1911
Einzelbild herunterladen

10

G. Bekanntmachung.

1. Eltern, welche ſich über die Lehrpläne der verſchiedenen höheren Schulen in Heſſen und die Anforderungen an die Schüler vergewiſſern wollen, finden alles Nähere in derAmtlichen Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranſtalten des Großherzogtums Heſſen(Preis Mk. 1.20, Staatsverlag).

2. Nachdem eine Schülerbibliothek aus ſtaatlichen Mitteln eingerichtet, für die Klaſſen VI OIII ſchon eröffnet iſt und für die Klaſſen UII 01 im nächſten Schuljahr eröffnet werden wird, bitten wir freundlichſt die Eltern unſerer Schüler darauf ſehen zu wollen, daß dieſe ihren uns ſehr erwünſchten Leſetrieb hier befriedigen, ſtatt nach ungeeigneter und ſchlechter Lektüre zu ſuchen.

3. Nach Verfügung Großh. Miniſteriums wird mit Oſtern 1911 in allen Schul⸗ und Prüfungszeugniſſen das Urteil über das Betragen der Schüler in einer der 5 nach⸗ ſtehenden Noten ausgedrückt: I= ſehr gut, II= gut, III= im ganzen gut, IV= nicht ohne Tadel V= tadelhaft. Die Aufmerkſamkeit wird mit den 5 Noten der Leiſtungen beurteilt.

4. Am Anfang des Schuljahres wird den Eltern mitgeteilt, an welchen Tagen die Klaſſenarbeiten geſchrieben und, korrigiert und beurteilt den Schülern zurückgegeben, ſich in deren Händen befinden werden. Wir bitten die Eltern, die Hefte regelmäßig einzuſehen und bei mangelhaften oder ſchlechter gewordenen Leiſtungen Rückſprache mit dem Klaſſenlehrer oder dem Direktor(nach vorausgegangener Ankündigung des Beſuches) zu nehmen. Solche Beſprechung iſt der Schule ſehr erwünſcht und zweckmäßiger und nützlicher, als eine Rückſprache kurz vor Oſtern, der Zeit der Verſetzung. Wir bitten überhaupt die Eltern unſerer Schüler, bei jeder Beobachtung, welche eine Aufklärung oder eine Maßregel erfordert, vertrauensvoll ſich mit der Schule in Verbindung zu ſetzen; nur ſo wird ein heilſames und notwendiges Zuſammenarbeiten von Schule nnd Elternhaus wirklich ermöglicht.

5. Nachdem die Anmeldungen zur Aufnahme ins Gymnaſium ſchon vor Schluß des alten Schuljahres erfolgt ſind(verſpätete Anmeldungen werden auch noch Montag, den 24. April entgegengenommen), findet die Aufnahmeprüfung Montag, den 24. April von morgens 8 Uhr an ſtatt. Das neue Schuljahr beginnt Dienſtag, den 25. April um 8 Uhr.

In die Sexta werden Knaben aufgenommen, die das neunte Lebensjahr entweder ſchon zurückgelegt haben oder bis zum 30. September 1910 zurücklegen. Sie müſſen vor allem einige Sicherheit in der Rechtſchreibung, in den 4 Grundrechnungsarten und im Schreiben und Leſen der lateiniſchen Schrift nachweiſen.

Freiſtellen im Gymnaſium werden auf Nachſuchen und Erweis der Bedürftigkeit auf je 1 Jahr an ſolche Schüler gegeben, die gut befähigt und in Leiſtungen und Betragen gut ſind. Geſuche erbitten wir, auch für die Schüler, die ſchon im Genuß einer Freiſtelle geweſen ſind, bis zum 1. Mai 1911.

Großh. Direktion des Gymnaſiums. Dr. Löbell.