Jahrgang 
1910
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(nach vorausgegangener Ankündigung des Beſuches) zu nehmen. Solche Beſprechung iſt der Schule ſehr erwünſcht und zweckmäßiger und nützlicher, als eine Rückſprache kurz vor Oſtern, der Zeit der Verſetzung. Wir bitten überhaupt die Eltern unſerer Schüler, bei jeder Beobachtung, welche eine Aufklärung oder eine Maßregel erfordert, vertrauensvoll ſich mit der Schule in Verbindung zu ſetzen; nur ſo wird ein heilſames und notwendiges Zuſammenarbeiten von Schule und Elternhaus wirk⸗ lich ermöglicht.

4. Nachdem die Anmeldungen zur Aufnahme ins Gymnaſium ſchon vor Schluß des alten Schuljahres erfolgt ſind(verſpätete Anmeldungen werden auch noch Montag, den 4. April ent⸗ gegengenommen), findet die Aufnahmeprüfung Montag, den 4. April von morgens 8 Uhr an ſtatt. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 5. April um 8 Uhr.

In die Sexta werden Knaben aufgenommen, die das neunte Lebensjahr entweder ſchon zurück⸗ gelegt haben oder bis zum 30. September 1910 zurücklegen. Sie müſſen vor allem einige Sicher⸗ heit in der Rechtſchreibung, in den vier Grundrechnungsarten und im Schreiben und Leſen der lateiniſchen Schrift nachweiſen.

Freiſtellen im Gymnaſium werden auf Nachſuchen und Erweis der Bedürftigkeit auf je 1 Jahr an ſolche Schüler gegeben, die gut befähigt und in Leiſtungen und Betragen gut ſind. Geſuche erbitten wir, auch für die Schüler, die ſchon im Genuß einer Freiſtelle geweſen ſind, bis zum 15. April 1910.

Großh. Direktion des Gymnaſiums. Dr. Löbell.