Jahrgang 
1909
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F. Ferienordnung für das Jahr 1909 lo. 1. Pfingſtferien: Schulſchluß am 29. Mai, Schulanfang 7. Juni.

2. Sommerferien:. 3. Juli,. 2. Auguſt 3. Herbſtferien:. 25. Sept.,. 11. Oktober 4. Weihnachtsferien: 22. Dez., 6. Januar 5. Oſterferien:. 20. März. 3. April.

G. Bekanntmachung.

1. Eltern, welche ſich über die Lehrpläne der verſchiedenen höheren Schulen in Heſſen und die Anforderungen an die Schüler vergewiſſern wollen, finden alles Nähere in derAmtlichen Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranſtalten des Großherzogtums Heſſen(Preis 1 20, Staatsverlag).

2. Nach Verfügung Großh. Miniſteriums wird mit Oſtern 1909 in allen Schul⸗ und Prüfungszeugniſſen das Urteil über die Leiſtungen, Fleiß und Aufmerk⸗ ſamkeit der Schüler ſowie die Beurteilung der Schularbeiten in einer der 5 nachſtehenden Noten ausgedrückt: I= ſehr gut, Il= gut, IIl im ganzen gut, IV= ge⸗ nügend, V ungenügend; von den früheren 6 Noten iſt die Noteteilweiſe genügend (früher= V) fortgefallen.

3. Am Anfang des Schuljahres wird den Eltern mitgeteilt, an welchen Tagen die Klaſſenarbeiten geſchrieben und, korrigiert und beurteilt den Schülern zurückgegeben, ſich in deren Händen befinden werden. Wir bitten die Eltern, die Hefte regelmäßig einzu⸗ ſehen und bei mangelhaften oder ſchlechter gewordenen Leiſtungen Rückſprache mit dem Klaſſen⸗ lehrer oder dem Direktor(nach vorausgegangener Ankündigung des Beſuches) zu nehmen. Solche Beſprechung iſt der Schule ſehr erwünſcht und zweckmäßiger und nützlicher, als eine Rück⸗ ſprache kurz vor Oſtern, der Zeit der Verſetzung. Wir bitten überhaupt die Eltern unſerer Schüler, bei jeder Beobachtung, welche eine Aufklärung oder eine Maßregel erfordert, ver⸗ trauensvoll ſich mit der Schule in Verbindung zu ſetzen; nur ſo wird ein heilſames und notwendiges Zuſammenarbeiten von Schule und Elternhaus wirklich ermöglicht.

4. Nachdem die Anmeldungen zur Aufnahme ins Gymnaſium ſchon vor Schluß des alten Schuljahres erfolgt ſind(verſpätete Anmeldungen werden auch noch Montag, den 1 9. April entgegengenommen,, findet die Aufnahmeprüfung Montag, den 19. April von morgens 8 ½ Uhr an ſtatt. Das neue Schuljahr beginnt Dienſtag, den 20. April um 8 Uhr.

In die Sexta werden Knaben aufgenommen, die das neunte Lebensjahr entweder ſchon zurückgelegt haben oder bis zum 30. September 1909 zurücklegen. Sie müſſen vor allem einige Sicherheit in der Rechtſchreibung, in den 4 Grundrechnungsarten und im Schreiben und Leſen der lateiniſchen Schrift nachweiſen.

Freiſtellen im Gymnaſium werden auf Nachſuchen und Erweis der Bedürftigkeit auf je 1 Jahr an ſolche Schüler gegeben, die gut befähigt und in Leiſtungen und Betragen gut ſind. Geſuche erbitten wir, auch für die Schüler, die ſchon im Genuß einer Freiſtelle geweſen ſind, bis zum 1. Mai 1909.

Großh. Direktion des Gymnaſiums. Dr. Löbell.