Jahrgang 
1904
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A Studien und Berufsarten Gymnaſium Realgymnaſium Oberrealſchule r. 20. Einjährig⸗freiwilliger Dienſt Einjähriger erfolg⸗ Einjähriger erfolg⸗ Einjähriger erfolg⸗ reicher Beſuch der reicher Beſuch der reicher Beſuch der IIb IIb IIb 21. Maſchiniſten⸗ und Ingenieurprüfungen bei der Abſchlußprüfung Abſchlußprüfung Abſchlußprüfung Kaiſerlichen und Handelsmarine nach einjährigem Be⸗ nach einjährigem Be⸗ nach einjährigem Be⸗ ſuch der Unterſekunda ſuch der Unterſekunda ſuch der Unterſekunda 22. Aufnahme als Zivilſupernumerar im preußiſch⸗ heſſiſchen Eiſenbahndienſt 1 Jahr Prima 1 Jahr Prima 1 Jahr Prima 23. Apothekerfach Reife für Oberſekunda Reife für Oberſekunda Anmerkungen.

1) Abiturienten eines Realgymnaſiums, welche in der Reifeprüfung im Deutſchen, Franzöſiſchen und in der Mathematik wenigſtens das Prädikatgenügend ohne jede Einſchränkung erhalten haben, können durch eine Reifeprüfung im Lateiniſchen und Griechiſchen an einem Gymnaſium die Berechtigungen der Gymnaſialabiturienten erwerben.

Ob und inwieweit entſprechende Vergünſtigungen den Oberrealſchulabiturienten zuerkannt werden können, bleibt weiterer Beſchlußfaſſung vorbehalten.

2) Die Progymnaſien und die Realſchulen ſind Gymnaſien und bezw. Oberrealſchulen ohne Primakurſe; ſie umfaſſen demnach nur die Klaſſen Sexta bis Oberſekunda einſchließlich. Hiernach bemeſſen ſich die ihnen zuſtehenden Berechtigungen mit der aus Nr. 3 erſichtlichen Einſchränkung..

3) Diejenigen Schüler der Realſchulen und der Progymnaſien, welche nach einjährigem Beſuche der Unterſekunda oder vor völlig durchlaufener Oberſekunda die Anſtalt verlaſſen wollen, erhalten das wiſſenſchaftliche Befähigungszeugnis für den einjährig⸗freiwilligen Dienſt nur dann, wenn ſie zuvor die durch die Beſtimmungen des Amtsblattes Nr. 9 vom 15. Dezember 1899 geregelte Abſchlußprüfung beſtanden haben.

H. Ferienordnung für das Schuljahr 1904 05.

a) Pfingſtferien.

Schluß des Unterrichts: Samstag, den 21. Mai nach der zweiten Stunde. Wiederbeginn des Unterrichts: Donnerstag, den 26. Mai.

b) Sommerferien.

Schluß des Unterrichts: Samstag, den 2. Juli nach der zweiten Stunde. Wiederbeginn des Unterrichts: Montag, den 1. Auguſt.

) Berbſtferien.

Schluß des Unterrichts: Samstag, den 24. September nach der zweiten Stunde. Wiederbeginn des Unterrichts: Montag, den 10. Oktober.

d) Weihnachtsferien.

Schluß des Unterrichts: Mittwoch, den 21. Dezember 1904 nach der zweiten Stunde. Wiederbeginn des Unterrichts: Donnerstag, den 5. Januar 1905.

e) Oſterferien.

Schluß des Unterrichts: Mittwoch, den 12. April 1905 nach der zweiten Stunde. Wiederbeginn des Unterrichts: Mittwoch, den 3. Mai 1905.