Jahrgang 
1903
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d) Weihnachtsferien.. Schluß des Unterrichts: Mittwoch den 23. Dezember 1903 nach der zweiten Stunde. Wiederbeginn des Unterrichts: Donnerſtag den 7. Januar 1904.

e) Oſterferien. Schluß des Unterrichts: Mittwoch den 23. März 1904 nach der zweiten Stunde. Wiederbeginn des Unterrichts: Mittwoch den 13. April 1904.

H. Bekanntmachung betreffend das neue Schuljahr und die Hufnahme neuer Schüler.

1) Anmeldungen zur Aufnahme in die Vorſchule, die Oberrealſchule und das Gymnaſium werden

Montag den 20. April 1905

morgens von 9 Uhr an

im Feſtſaal des Gymnaſiums entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein mit unter⸗ ſtrichenem Rufnamen und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule iſt auch der rote bezw. grüne Impfſchein voorzulegen.

Die Aufnahmeprüfungen finden Dienstag den 21. April von morgens 8 Uhr an ſtatt. Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch den 22. April um 8 Uhr.

2) Die Vorſchule nimmt in ihre unterſte Klaſſe Knaben auf, die bis zum 30. September 1903 das ſechſte Lebensjahr zurückgelegt haben.

3) Die Oberrealſchule nimmt nach dem neuen Lehrplan in die Sexta Knaben auf, die das 9te Lebensjahr zurückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum 30. September 1903 das 9te Lebensjahr vollenden. Bei der Eintrittsprüfung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a. Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen;

b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen

Lebens vorkommenden Wörter.

c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern

nur der Haupttempora.

d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

4) Das Gymnaſium nimmt in die Sexta ebenfalls Knaben auf, die das 9te Lebensjahr entweder ſchon zurückgelegt haben oder bis zum 30. September 1903 zurück⸗ legen. Die Schüler, die in die Sexta des Gymnaſiums aufgenommen ſein wollen, müſſen vor allem gute Sicherheit im Schreiben und Leſen der lateiniſchen Schrift nachweiſen.

5) Freiſtellen im Gymnaſium und der Oberrealſchule(nicht in der Vorſchule) werden auf Nachſuchen und Erweis der Bedürftigkeit auf je ein Jahr an ſolche Schüler gegeben, die ſich durch gute Befähigung, gute Beſtrebung und gute Sitte auszeichnen. Ge⸗ ſuche erbitten wir bis zum 1. Mai 1903.

Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums und der Oberrealſchule: Dr. Walter.