Jahrgang 
1902
Einzelbild herunterladen

15

e) Oſterferien. Schluß des Unterrichts: Mittwoch den 1. April 1903 nach der zweiten Stunde. Wiederbeginn des Unterrichts: Mittwoch den 22. April 1903.

H. Bekanntmachung betreffend das neue Schuljahr und die Aufnahme neuer Schüler. 1) Anmeldungen zur Aufnahme in die Vorſchule, die Realſchule und das Gymnaſium werden Montag den 7. April 1902 morgens von 9 Uhr an

im Feſtſaal des Gymnaſiums entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein mit unter⸗ ſtrichenem Rufnamen und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule iſt auch der rote bezw. grüne Impfſchein vorzulegen.

Die Anfnahmeprüfungen finden Dienstag den 8. April von morgens 8 Uhr an ſtatt. Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch den 9. April um 8 ¼ Uhr.

2) Die Vorſchule nimmt in ihre unterſte Klaſſe Knaben auf, die bis zum 30. September 1902 das ſechſte Lebensjahr zurückgelegt haben.

3) Die Realſchule nimmt nach dem neuen Lehrplan in die Ferta Knaben auf, die das 9te Lebensjahr zurückgelegt haben. Beigenügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum 30. September 1902 das 9te Lebensjahr vollenden. Bei der Eintrittsprüfung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a. Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen;

b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens

vorkommenden Wörter.

c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora.

d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

4) Das Gymnaſium nimmt in die HGerta ebenfalls Knaben auf, die das 9te Lebensjahr entweder ſchon zurückgelegt haben oder bis zum 30. September 1902 zurücklegen. Die Schüler, die in die Sexta des Gymnaſiums aufgenommen ſein wollen, müſſen vor allem gute Sicherheit im Schreiben und Leſen der lateiniſchen Schrift nachweiſen.

5) Freiſtellen im Gymnaſium und der Realſchule(nicht in der Vorſchule) werden auf Nachſuchen und Erweis der Bedürftigkeit auf je ein Jahr an ſolche Schüler gegeben, die ſich durch gute Befähigung, gute Beſtrebung und gute Sitte auszeichnen. Geſuche erbitten wir bis zum 15. April.

6) Um zahlreichen Wünſchen aus Elternkreiſen Rechnung zu tragen, wird beabſichtigt vom 1. Mai bis zum Schluß des Sommerhalbjahres verſuchsweiſe den Vormittagsunterricht um ½˖ 8 beginnen und um 12¹ endigen zu laſſen. Allen auswärtigen Schülern wird der Sommerfahrplan Gelegenheit geben kurz vor ½ 8 in Worms einzutreffen und auch rechtzeitig wieder zurückzufahren.

Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums und der Realſchule:

Dr. Theodor Walter.