Jahrgang 
1898
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16 E. Oeffentliche Prüfungen.

Dienstag den 29. und Mittwoch den 30. März d. J. finden öffentliche Prüfungen ſtatt, zu denen wir hiermit ergebenſt einladen. Es werden geprüft werden:

Dienstag: Realkl. 6b 9 9 ½ in Franzöſiſch von Herrn Prof. Dr. Staudinger, 5b 9u/2 10 Rechnen Faulſtroh, 4 b 10 10 ½ Engliſch Dieckmann, Sexta 10 ½ 11 Lateiniſch Dr. Seip, Quinta 11 11 ½ Naturgeſchichte Prof. Knöpfel, Quarta 11 ½ 12 Franzöſiſch Dr. Briegleb, Untertertia 3 3²0 Turnen 4 Dautel, 3. Realklaſſe 3²⁰0 3¹0 Dr. Briegleb, Obertertia 3404 1 1 1 Prof. Knöpfel, 2. Realklaſſe 4 40 7 7 7 Habermehl, Secunda 4²⁰ 4¹0 3 8 Göckel, Unterprima 4 0 5 7 5 Dautel. Mlittwoch: 3. Vorſchulkl. 9 9 ½Deutſch Pohl, 2. 11 9 ½ 10 Rechnen 1 11 Schmahl, 1. 10 10 ½Deutſch Poöohl, 7. Realklaſſe 10 ½ 11Rechnen Schüler.

F. Bekanntmachungen.

1. Eine wichtige Aenderung ſteht in unſrer Realſchule bevor. Künftighin ſollen ſchon diejenigen die Einjährigen⸗Berechtigung erhalten, welche das Ziel der 2. Klaſſe erreicht haben; es wird alſo künftighin dieſe Berechtigung in der Realſchule ebenſo früh erworben werden wie im Gymnaſium. Die 1. Realklaſſe wird beſtehen bleiben. Wer ſie mit Erfolg durchmacht, wird ohne Prüfung in die Unterprima einer heſſiſchen Oberrealſchule, mit Nachprüfung in Latein auch in die Uuterprima eines heſſiſchen Realgymnaſiums aufgenommen; ebenſo kann er als Hörer in ein Polytechnikum eintreten und hat Anwartſchaft auf eine Stelle im Eiſenbahndienſt.

2. Auf Wunſch der Mehrzahl der Eltern unſerer Schüler iſt mit Beginn des Schuljahres

die frühere Ferienordnung wieder eingeführt worden. Nach ihr werden wir in dieſem Jahre folgende Ferien haben: Oſterferien vom 31. März bis 17. April, Pfingſtferien vom 29. Mai bis 1. Juni, Sommerferien vom 3. bis 31. Juli, Herbſtferien vom 25. September bis 9. Oktober, Weihnachtsferien vom 22. Dezember 1898 bis 4. Januar 1899. 3. Im Gymnaſium und in der Realſchule(aber nicht in der Vorſchule) werden jährlich eine Anzahl von Freiſtellen gegeben. Sie werden auf Nachſuchen und Erweis der Bedürftig⸗ keit auf je ein Jahr an ſolche Schüler verliehen, die ſich durch gute Befähigung, gute Beſtrebung und gute Sitte auszeichnen. Geſuche um Freiſtellen erbitten wir bis zum 13. April d. J. Spätere Geſuche können nicht berückſichtigt werden.

4. Anmeldungen zur Aufnahme nimmt der Unterzeichnete am 18. April von 8 12 Uhr im Feſtſaale unſeres Schulhauſes entgegen. Es iſt dabei ein Geburtsſchein, ein Impf⸗ ſchein und, wenn der Schüler von einer anderen Schule kommt, ein Abgangszeugnis derſelben (nicht ein einfaches Quartal⸗ oder Semeſterzeugnis) vorzulegen. Wir warnen im Intereſſe der Knaben ſelbſt und der Schule dringend davor, Knaben zur Schule zu bringen, die noch nicht voll ſechs Jahre alt ſind; jedenfalls werden wir ſolche Knaben erſt nach einer Probezeit von 34 Wochen definitiv aufnehmen. Wir machen darauf aufmerkſam, daß in die Sexta und die ſechſte Real⸗ klaſſe nur ſolche Schüler aufgenommen werden können, die die lateiniſche Schrift geläufig ſchreiben.

Die Aufnahmeprüfungen werden Dienstag den 19. April von 8 ¼ Uhr an abgehalten. Die Eröffnung des Schuljahres findet Mittwoch den 20. April um 8 ½ Uhr ſtatt.

Worims, den 17. März 1898.

Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums und der Realſchule. Dr. Mangold.