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Vom laufenden Jahre an wird den Abiturienten der Realſchule das Reife⸗Zeugnis und die wiſſenſchaftliche Befähigung zum einjährigen Dienſt nur auf Grund einer Prüfung zuer⸗ kannt, die unter dem Vorſitz eines Regierungskommiſſärs abgehalten wird. Da die diesjährige Prüfung noch nicht abgeſchloſſen iſt, kann ihr Reſultat erſt im nächſten Jahresbericht mitgeteilt werden.
E. Offentliche Prüfung. Freitag den 29. März d. J. findet eine öffentliche Prüfung ſtatt, zu der hiermit ergebenſt eingeladen wird. Es werden geprüft werden:
Sexta 9— 9 ½ in Lateiniſch von Herrn Sammet, Quinta 9 ½— 10„ Naturkunde„„ Knöpfel, Quarta 10— 10 ½„ Franzöſiſch„„ Dr. Mangold, R.⸗Kl. 6 b 10 ½⅓— 11„ Deutſch„„ Faulſtroh,
„ 5 b 11— 11 ½„ Geometrie„„ Dautel,
„ 4b 11 ½— 12„ Franzöſiſch„„ Dieckmann, 4. Vorſchulklaſſe 2— 2 ½„ Rechnen„„ Schmahl, 3. 6 2 ½ 3„ Deutſch„„ Pohl, 2.„ 3— 3 ½„ Heimatkunde,„ Vogt, 1.„ 3 ½—4„ Deutſch„„ Schüler.
F. Bekanntmachung
Anmeldungen zur Aufnahme in unſre Anſtalt nimmt der Unterzeichnete Samstag den 20. April von 8— 12 Uhr in ſeinem Amtszimmer entgegen. Es iſt dabei ein Geburtsſchein, in dem der Rufname unterſtrichen ſein muß, ein Impfſchein und, wenn der Schüler von einer anderen Schule kommt, ein Abgangszeugnis derſelben(nicht ein einfaches Quartal⸗ oder Semeſter⸗ zeugnis) vorzulegen. Wir warneu im Intereſſe der Knaben ſelbſt und der Schule dringend davor, Knaben zur Schule zu bringen, die noch nicht voll ſechs Jahre alt ſind; jedenfalls werden wir ſolche Knaben erſt nach einer Probezeit von 3—4 Wochen definitiv aufnehmen.— Wir machen darauf aufmerkſam, daß in die Sexta und die unterſte Realklaſſe nur ſolche Schüler aufgenommen werden können, die die lateiniſche Schrift geläufig ſchreiben.
Die Aufnahmeprüfungen finden Montag den 22. April, von 8 ½ Uhr an ſtatt.— Der Unterricht beginnt Dienstag den 23. April, um 8 ½ Uhr.
Worms, den 20. März 1895.
Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums und der Realſchule. Dr. Mangold.


