Jahrgang 
1890
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F. Bekanntmachungen.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium, die Realſchule und die Vorſchule werden Montag den 14. April, vormittags von 9 Uhr an, im Schulgebäude entgegengenommen.

Alle aufzunehmenden Schüler haben einen amtlichen Geburtsſchein, einen Impfſchein und, wenn ſie von einer andern Schule kommen, ein Abgangszeugnis derſelben vorzulegen.

Die Aufnahmeprüfungen der neu eintretenden Schüler finden Dienſtag den 15. April ſtatt.

Der Unterricht beginnt Mittwoch den 16. April, vormittags 8 Uhr

Für die auswärtigen Schüler wird in Erinnerung gebracht, daß es nicht geſtattet iſt, in einem Wirtshauſe Wohnung oder Tiſch zu nehmen und daß zur Wahl der Wohnung die Genehmigung des Direktors einzuholen iſt.

Nichtheſſiſche und nicht durch den jeweiligen Wohuſitz ihrer Eltern, bezw. deren Stell⸗ vertreter dem Großherzogtum Heſſen angehörige Dentſche, welche ſpäter als mit Beginn der 0 II in das Gymnaſium eingetreten ſind, werden künftig nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Anterrichtsverwaltung ihres Heimatſtaates zur Reifeprüfung zugelaſſen.

Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums und der Realſchule zu Worms. Nodnagel.