F. Bekanntmachung.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium, die Realſchule und die Vo ſchule werden Montag den 18. April, Vormittags von 9 Uhr an, von dem Director und den dazu beauftragten Lehrern in dem Schulgebäude entgegengenommen.
Alle aufzunehmenden Schüler haben einen amtlichen Geburtsſchein, einen Impfſchein und, wenn ſie aus einer anderen Schule in die hieſige übergehen, ein Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt vorzulegen.
Die Aufnahmeprüfungen der neu eintretenden Schüler finden Dienſtag den 19. und Mittwoch den 20. April 1887 ſtatt.
Der Unterricht beginnt Donnerſtag den 21. April, Vormittags 8 Uhr.
Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums und der Realſchule zu Worms. Dr. K. Boßler.


