Jahrgang 
1881
Einzelbild herunterladen

325

VI. Jekannimachung,

betr.: den Beginn des neuen Schuljahrs und die Aufnahme neuer Schüler.

Das neue Schuljahr beginnt Donnerſtag den 28. April 1881, Nachmittags 2 Uhr.

Die Anmeldungen aller neu eintretenden Schüler des Gymnaſiums, der Real⸗ ſchule und der Vorſchule nimmt der Unterzeichnete Mittwoch den 2 7. April, Vormittags von 8 12 Uhr, im Gymnaſialgebäude entgegen. Diejenigen Schüler, welche, ohne unſere Vorſchule beſucht zu haben, in die unterſte Klaſſe des Gymnaſiums oder der Realſchule eintreten wollen, werden Mittwoch den 27. April, Nachmittags 2 Uhr, geprüft. Die Prüfung der in die GymnaſialklaſſenV und in die RealklaſſenV eintretenden Schüler findet Donnerſtag den 2 8. April, Vormittags von 812 Uhr ſtatt.

Beſtimmungen für die Aufnahme:

1) Schüler, die in das Gymnaſium, die Realſchule oder die Vorſchule eintreten ſollen, müſſen beibringen:

a. ein Zeugniß über ihren Schulbeſuch, wenn ſie aus einer anderen Schule kommen;

b. einen amtlichen Geburtsſchein;

c. einen Impfſchein, und zwar, wenn ſie das 12. Lebensjahr zurückgelegt haben, die Beſcheinigung über die wiederholte Impfung.

2) Schüler, welche in die unterſte Klaſſe des Gymnaſiums oder der Realſchule eintreten ſollen, können ſchon im 1 0. Lebensjahre aufgenommen werden, müſſen aber im Deutſchen, Rechnen und Schreiben die Kenntniſſe der Schüler unſerer erſten Vor⸗ klaſſe beſitzen.

3) In die Vorſchule werden Schüler vom 6.10. Lebensjahre aufgenommen.

Worms, im April 1880.

Großherzogliche Direction des Gymnaſiums und der Realſchule zu Worms. Dr. Becker.