226 Viſitation d. Gymnaſiums durch den Generalviſitator d. Oberfürſtenthums Heſſen Prof. J. H. May zu Gießen.
Unterrichtsordnung im Jahre 1729 im Auftrag des Raths für die Schule entworfen, ſcheint ſeine Spitze gegen den Viſitator M. Lautz zu richten: ꝛc.„Denen Herrn Praeceptoribus hieſigen Gym- nasii wird von Raths wegen anbefohlen, dem Ihnen von den Herrn Scholarchis letzthin vor geſchriebenen typo Lectionum stricte nachzuleben und ſich von Niemanden darinnen irre machen zu laſſen, in specie wird auch dem Herrn Cantori Fliedner bei Verluſt eines Quartals intimiret. denen Schul⸗legibus conform ſich zu bezeigen, und die Kinderlehr mit zu frequentiren.“ Ehe der von Prof. May entworfene neue Lehrplan eingeführt wurde, trat eine Veränderung in dem Lehrer⸗ colleginum ein. Die Stelle des Conrectors Koch wurde im Sommer 1729 erledigt, wie es ſcheint, durch deſſen Tod. In deſſen Stelle trat für kurze Zeit der ſeitherige dritte Lehrer, M. Frank. Um aber die erledigte Stelle gut zu beſetzen, berief der Magiſtrat unter dem 12. Aug. 1729 den Mag. phil. Johann Ludwig Alefeld aus Grünſtadt. Derſelbe führte damals in Gießen die Auf ſicht über die daſelbſt ſtudirenden Stipendiaten. Demſelben war von der Regierung des Land grafen Ernſt Ludwig zu Heſſen⸗Darmſtadt die Verſicherung gegeben worden, daß er bei vor kommender Gelegenheit an der Univerſität zu Gießen gewiß befördert werden ſollte. Um nicht in der Erwartung des ungewiſſen Falls einer zu hoffenden Vacanz länger zu warten, nahm Alefeld den Ruf nach Worms am 28. Aug. 1729 an, unter dem Vorbehalt ſeiner Entlaſſung aus dem heſſiſchen Dienſte. Auf mehrere Monitorien des Wormſer Magiſtrats, ſich endlich beſtimmt über den Dienſtantritt zu erklären, ſchreibt Alefeld am 21. Oct. 1729 von Darmſtadt aus, er habe, um Gewißheit zu erlangen, ſich nach Darmſtadt begeben und hier völlige Gewißheit erhalten, daß ſein gnädigſter Fürſt und Herr ihm die geſuchte Dimiſſion nicht ertheilet, ſondern ihn mit Ueber⸗ tragung hinlänglicher Beſoldung zum Profeſſor bei der Univerſität zu Gießen ernannt habe.
Da die Einführung eines verbeſſerten Lehrplans unaufſchiebbar war und in Worms zwiſchen dem Lehrercollegium und ſeinem Viſitator die Feſtſtellung eines neuen Lehrplans auf die größten Schwierigkeiten ſtieß, ſo bediente ſich der Rath für dieſen Zweck auswärtiger Hülfe. Am 22. Aug. 1729 richtet der Magiſtrat an Profeſſor Johann Heinrich May zu Gießen, deſſen Erudition und Klugheit in Dirigirung des heſſiſchen Schulweſens ihm gerühmt worden ſei, das Erſuchen, auf des Raths Koſten ſich nach Worms zu verfügen, um das in Unordnung gerathene Gymnaſium zu Worms näher einzuſehen und Vorſchläge zu deſſen Verbeſſerung zu machen. May war damals, wie er ſeinen Namen unterzeichnet, an„der hochfürſtl. Univerſität zu Gießen professor ordinarius Antiquitatum, litteraturae Graecae, linguarum orientalium, wie auch Paedagogiarcha daſelbſt und der ſämmtlichen lateiniſchen Schulen des Oberfürſtenthumbs Heſſen Visitator Generalis.“ Derſelbe viſitirte das Gymnaſium zu Worms am 6., 7. und 8. September 1729 und reichte dem Rath unter dem 14. September einen Bericht und Verbeſſerungsvorſchläge ein. Er ſchreibt, die Pflicht gegen den allmächtigen Gott erfordere es, daß vor dem Anfang der Vor⸗ und Nachmittagsſtunden ein Lied geſungen, andächtig gebetet und ein Capitel aus der heiligen Schrift Neuen Teſtaments geleſen und erklärt werde. Der Katechismus ſolle in allen Klaſſen beſſer, fleißiger und alſo vorgetragen werden, daß durch Frage und Antwort der Verſtand der Worte Luthers auf leichte und begreifliche Art beigebracht und durch die dem Katechismus bei⸗ gedruckten Schriftſtellen bewieſen werde. May rügt es, daß die Pſalmen meiſtentheils obenhin und ohne rechten Verſtand behandelt würden. Die verſchiedenen Ordnungen der vier Hauptklaſſen, die May bei der Reviſion vorfand, ſind nach deſſen Urtheil für die Lernenden ein Aufenthalt und Hinderniß, von den Lehrenden zu ihrer Bequemlichkeit eingeführt, und ſind gänzlich aufzuheben, ſo daß in jeder Klaſſe der unterſte Schüler ebenſoviel erlerne wie der oberſte.„So wären auch die Pensa aller lectionum etwas ſtärker aufzulegen; dann da der Jugend ihre force in der


