Jahrgang 
1906
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Der wohlwollende Speier'ſche Reichsabſchied vom J. 1526. 55

andern gehalten, ſo doch Herr Leonhard mit den Wiedertäufern nichts gemein gehabt, ſondern den⸗ ſelbigen das Maul zu ſtopfen und zu ſtillen, beſtellt iſt worden.*) Aber im Jahre 1529 kam der Rath in neue Verlegenheiten. Sogar nach der Niederwerfung der pfälziſchen Bauern durch den Kurfürſten Ludwig V.(1525) und trotz der von dieſem Fürſten der Stadt Worms aufgenöthigten Rachtung vom 18. April 1526, die beſtimmte, daß die in den letzten Jahren aus ihrem Beſitz und ihren Rechten verdrängten Geiſtlichen reſtituirt werden ſollten, konnte der Rath ſeine neben den biſchöf⸗ lichen Pfarrern extra ordinem angeſtellten Geiſtlichen beibehalten, weil der am 25. Juni 1526 zu Speier eröffnete Reichstag, auf dem Landgraf Philipp von Heſſen und Kurfürſt Johann der Beſtändige von Sachſen dem die Durchführung des Wormſer Edicts anſtrebenden kaiſerlichen Briefe Widerſtand leiſteten, am 27. Auguſt 1526 einen für die Evangeliſchen wohlwollenden Reichs⸗ abſchied erließ:Kaiſer Karl ſolle durch eine Geſandtſchaft erſucht werden, aus Spanien nach Deutſchland zu kommen, um die Abhaltung eines Concils vorzubereiten. Inzwiſchen ſolle

ſich jeder Stand alſo verhalten, wie er es gedächte vor Gott und dem Kaiſer zu verantworten. So durfte alſo auch die Reichsſtadt Worms die von ihr als weltlicher Obrigkeit neben der biſchöflichen Geiſtlichkeit angeſtellten Prediger beibehalten, und in dieſem Zuſtande war bereits der Gedanke gegeben, der ſpäter in Deutſchland zur Herrſchaft kam, daß beide Formen des Glaubens und der Kirche in Frieden neben einander beſtehen könnten. Allein ſo wohlthätig für die Evangeliſchen der Reichsſtadt Worms der Speierer Reichsabſchied v. J. 1526 war, in ſo große Verlegenheit verſetzte dieſelbe der Abſchied des Speierer Reichstags vom J. 1529. Karl V. war damals zum Herrn Italiens geworden, hatte den Papſt zur Aner⸗ kennung ſeines Uebergewichts in Italien genöthigt und ließ nun 1529 auf dem Reichstag in Speier, bei dem Dr. Eck großen Einfluß ausübte und die Evangeliſchen in der Minderzahl waren, Be⸗ ſchlüſſe faſſen, durch die er ſich vor Allem die Gemüther ſeiner katholiſchen Unterthanen gewinnen wollte. Eine kaiſerliche Inſtruction und die Abſicht der Majorität des Reichstags erſtrebten gradezu die Aufhebung des den Evangeliſchen günſtigen Speierer Reichsabſchieds vom J. 1526, und weil der letzte Speierſche Abſchied und deſſen Mißverſtand zu vielen neuen Lehren und Secten, Ab⸗ fall, Zwietracht und Unrath gebrauchet worden, ſo wollten die Stände, die bei dem Wormſer Edict geblieben, ferner dabei verharren; bei den anderen aber ſollte alle weitere Neuerung bis zum Concilio, ſo viel menſch⸗ und möglich, verhütet werden. Man wollte die Lehre der Secten vom hochwürdigen Abendmahl ferner zu predigen nicht geſtatten, die Aemter der heiligen Meſſe nicht abthun laſſen, die Meß⸗Störer verhindern und davon dringen, die Wiedertaufe durch ein neues Mandat verbieten. Es ſollte kein Stand dem andern mit Entziehung der Obrigkeit, Güter, Renten, Zins und Herkommen bei Strafe der Acht und Oberacht, vorgewaltigen, und im übrigen der Landfrieden feſtiglich gehalten werden. So ſollten alſo die Stände, die nicht reformirt hatten, in ihrem Bekenntnißſtand erhalten, die Evangeliſchen dagegen zum Stillſtand, d. h. zur Ver⸗ nichtung des Reformationswerks durch eine Stimmenmehrheit gezwungen werden. Allein in viel⸗ fachen Verhandlungen, Beſchwerden, Anträgen, Ausgleichsvorſchlägen, Proteſten vertraten die Evangeliſchen die ewigen Rechte ihres Gewiſſens: in Sachen, welche die Ehre Gottes und die ewige Seligkeit betreffen, könne man nicht an die Stimmenmehrheit gebunden ſein. Als aber der endliche Schluß der kaiſerlichen Commiſſarien beſtimmte, daß der gemeine Friede bekräftigt, alle

*) Handſchrift F der Zorn'ſchen Chronik, im Wormſer Archiv, Fol. 361.