Jahrgang 
1906
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30 Reinhards von Rippur Widerſtand geg. Maximilians Wiederherſtellung u. Vermehrung d. reichsſtädt. Privilegien.

die ſie ererbt, fallen haben, zu jeglicher Zeit in die Stadt frei führen laſſen mögen, und davon der Stadt nichts zu geben pflichtig oder ſchuldig ſeyn; was ſie aber von Weinen einführen wollen, die nicht von ihren Beneficien oder Erb⸗Gütern, wie jetzt gemelt, gefallen wären, ſollen ſie, die Pfaffheit, der Stadt davon zu thun und zu geben pflichtig und ſchuldig ſein, wie andere Bürger zu Worms. 2. daß die Pfaffheit ihre Weine, die von ihren Beneficien und Erbgütern fallen, zu zweien Zeiten eines jeglichen Jahrs, nämlich von den heiligen Oſtern bis auf den Sonntag Trinitatis, und von St. Andreas Tag an bis auf der heiligen drei König Tag mit der alten Maßen frei zu ſchenken Macht haben, und davon der Stadt Worms kein Ungelt zu geben. 3.daß die Pfaffheit und jeglicher aus ihnen zu Worms, zu jeder Zeit des Jahres, ihre Weine, die von ihren Beneficien und Erbgütern gefallen, mit ganzen Fudern oder Stücken zu verkaufen, wenn ihnen geliebt, Macht haben, und ſoll der Käufer, von jeglichem Fuder Weins, zu jeder Zeit, nicht mehr dann neun Albos der Stadt zu geben ſchuldig ſein. 4.daß die Pfaffheit und jeglicher aus ihnen, zu jeder Zeit des Jahres, ihr Korn oder Frucht, die ihnen von ihren geiſtlichen Beneficien, binnen der Stadt Worms gelegen, und ihren Erbgütern gefallen, zu verkaufen, wenn ſie wollen, nach ihrem Gefallen Macht haben, und ſoll der Käufer von einem jeglichen Malter Korns oder Frucht der Stadt nit mehr dann einen Pfennig zu geben pflichtig ſein.(Vgl. Schannat, hist. episc. Worm. tom. II. p. 294 bis 308, wo auch die im Jahre 1510 vereinbarten Declarationen und Zuſätze zu dem Vertrag vom J. 1509 zu leſen ſind).

Biſchof Reinhard von Rippur vermochte die Stadt nicht aus dem Beſitze der von Maximilian gewährten Rechte zu drängen. Zwar gelang es ihm, die Reichsfürſten zu veranlaſſen, bei dem Kaiſer für ihn ſich zu verwenden, und Maximilian ließ durch das deri hs deeruſch unterſuchen, ob er jelbſt mit Recht nach dem pfalzbaieriſchen Kriege die Gerechtſame des Biſchofs, z. B. in Bezug auf Zoll, Gefälle und Frohnwage, auf die Stadt übertragen habe; aber das Reichskammer⸗ gericht förderte im Intereſſe des Kaiſers und der Stadt die Unterſuchung nicht; der Biſchof kam alſo nicht in Beſitz der Rechte ſeiner Vorgänger, und weil er die Wiedererlangung der eingebüßten Stellung, die Huldigung nach der Eidesformel vom Jahre 1483 für ſein legitimes Recht anſah, ſchlug er ſtarrſinnig alle Vermittelung, zuletzt auch den von dem Kaiſer auf dem Reichstag zu Augsburg(1518) angeſtrebten Vergleich aus. Mittlerweile hatte die Stadt werthvollſte Hoheits⸗ rechte erlangt. Sie erhielt das Recht der Prägung ſilberner Münzen mit ſtädtiſchem Wappen; der Gulden trug auf der einen Seite den Reichsadler mit der Umſchrift:Sub umbra alarum tuarum protege nos, auf der andren das Wappen der Stadt. Mehrere neue Privilegien beförderten die Gerichtsbarkeit der Stadt. Für zehn Jahre wurde ſie von den Reichsabgaben befreit, damit ihre eigenen Finanzen verbeſſert würden. Die Stadt war durch Maximilian im Verlaufe von dreißig Jahren wieder eine freie Reichsſtadt geworden und beſaß durch deſſen Schutz und Gnade wieder die volle Landeshoheit. Deshalb änderte ſie auch ihr Siegel: ſtatt des Petrus mit dem Schlüſſel unter einem Thronhimmel wählte ſie das noch im Gebrauche befindliche Stadtwappen: einen Schild, gehalten von zwei der Siegfriedſage entnommenen Drachen. Auf dem Schilde befindet ſich ein fünfſtrahliger Stern, wohl der wieder aufgehenden Freiheit der Reichsſtadt, und ein Schlüſſel, der von dem früheren Wappen beibehalten war. Die Umſchrift des Siegels lautete: Libera Wormacia sacri Romani imperii fidelis filia. Aber die Stadt konnte ihrer politiſchen Erfolge doch nicht froh werden. In den Jahren 1513 und 1514 erregte die gemeine Bürgerſchaft der Zünfte, unter der Führung des Jacob Wonſam, zwei Aufſtände gegen die Geſchlechter und den Rath der Stadt, von denen der erſte durch des Kaiſers Erſcheinen friedlich geſchlichtet, der zweite durch den