Jahrgang 
1879
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VII. Bekanntmachung,

betr.: den Beginn des neuen Schuljahrs und die Aufnahme neuer Schüler.

Das neue Schuljahr nimmt ſeinen Anfang Donnerſtag den 24. April 1879, Nach⸗ mittags 2 Uhr. An dieſem Tage findet auch, Morgens von 8 Uhr an, die Prüfung der in die Gymnaſialklaſſen V und in die Realklaſſen INV eintretenden Schüler im Gymnaſialgebäude ſtatt.

Die Prüfung derjenigen Schüler, welche in die unterſte Klaſſe des Gymnaſiums oder der Realſchule eintreten wollen, ohne unſre Vorſchule beſucht zu haben, findet Mitt⸗ woch den 23. April, Nachmittags 2 Uhr, ſtatt. Die Vorſchüler werden nicht beſonders geprüft.

Die Anmeldungen aller neu eintretenden Schüler des Gymnaſiums, der Realſchule und der Vorſchule nimmt der Unterzeichnete Mittwoch den 23. April, Vormittags von 8 12 Uhr, im Gymnaſialgebäude entgegen.

Beſtimmungen für die Aufnahme:

1) Schüler, die in das Gymnaſium, die Realſchule oder die Vorſchule eintreten ſollen, müſſen beibringen:

a. ein Zeugniß über ihren Schulbeſu ch, wenn ſie aus einer anderen Schule kommen,

b. einen amtlichen Geburtsſchein,

c. einen Impfſchein, und zwar, wenn ſie das 12. Lebensjahr zurückgelegt haben, die Beſcheinigung über die wiederholte Impfung..

2) Schüler, welche in die unterſte Klaſſe des Gymnaſiums oder der Realſchule eintreten ſollen, können ſchon im 1 0. Lebensjahre aufgenommen werden, müſſen aber im Deutſchen, Rechnen und Schreiben die Kenntniſſe der Schüler unſerer erſten Vorklaſſe beſitzen.

3) In die Vorſchule werden Schüler vom 6.10. Lebensjahre aufgenommen.

Es liegt im Intereſſe der Schüler, daß dieſelben ſchon den unterſten Klaſſen der Anſtalt übergeben werden. Wir glauben hierauf alle Eltern, beſonders aus⸗ wärtige, dringend aufmerkſam machen zu müſſen. Man übergebe die Schüler, wenn es möglich iſt, ſchon unſren unteren Vorſchulklaſſen, in der Regel aber wenigſtens der erſten Klaſſe unſrer Vorſchule. Mögen die Eltern beachten, daß ihre Söhne von dem Beſuch des Gymnaſiums oder der Realſchule den rechten Gewinn haben werden, wenn dieſelben, frühe eintretend, ſich befähigen, regelmäßig aufzurücken und wenigſtens auch die Mittelklaſſen zu durchlaufen. Das regelmäßige Aufſteigen wird aber ohne Zweifel denjenigen Schülern erleichtert werden, welche ſo früh als möglich in die Vorſchule eintreten.

Worms, im April 1879.

Großherzogliche Direction des Gymnaſiums und der Realſchule zu Worms. 1 Dr. Becker