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in die unterſte Gymnaſial⸗ oder Realklaſſe eintretenden Schüler findet dagegen ſchon Mittwoch, den 3. Mai, Nachmittags 2 Uhr, ſtatt. Die Anmeldungen aller auf⸗ zunehmenden Schüler nimmt der Unterzeichnete Mittwoch, den 3. Mai, Vormittags von 8— 12 Uhr, im Gymnaſialgebäude entgegen.
Die Hauptbedingungen der Aufnahme ſind:.
1) Einreichung des Zeugniſſes, worin enthalten iſt: Vor⸗ und Zuname des Schülers, Stand und Wohnort des Vaters, künftiger Beruf(ob er die Gymnaſial⸗ oder Realklaſſen beſuchen ſoll).
2) Die Schüler, welche in die unterſte Klaſſe des Gymnaſiums oder der Realſchule eintreten ſollen, können ſchon im 10. Lebensjahre aufgenommen werden, müſſen aber folgende Vor⸗ kenntniſſe haben: in der deutſchen Sprache außer der nöthigen Fertigkeit im Leſen, Schön⸗ und Rechtſchreiben(ſowohl in deutſcher wie in lateiniſcher Schrift) Kenntniß der Wortarten und ihrer Biegungen, Kenntniß des erweiterten einfachen Satzes; im Rechnen Geübtheit in den vier Grundrechnungen nach richtiger Methode; in der Geo graphie die dieſem Alter ent⸗ ſprechenden Elemente.
3) Jeder ortsfremde Schüler hat einen Heimatsſchein beizubringen.
Es liegt im Intereſſe der Schüler wie der Eltern, daß jene den unteren Klaſſen der Anſtalt übergeben werden. Wir glauben hierauf alle Eltern, beſonders auswärtige, dringend aufmerkſam machen zu müſſen. Man übergebe uns die Schüler frühzeitig und wohl vorbereitet!
Großherzogliche Direction des Gymnaſiums und der Realſchule zu Worms. Dr. Becker.


