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jeder der Wahrheit auf einer andren Seite aufpaßt, iſt Einigkeit in der Hauptſache.
In dieſem Gutachten, auf deſſen erſten Abſchnitt,„den hiſtoriſchen Vorbericht“, hier vor⸗ nehmlich Beziehung genommen wird, hatte ſich der Director auf den Grund langjähriger Erfahrung, ſowie in der Ueberzeugung, daß zu einer einheitlichen Verſöhnung der ſich entgegenſtehenden Principien in dem höheren Jugendunterricht Deutſchlands f rmalen noch die Behingungen zu fehlen ſcheinen,*) in der Ahende— ed du zur Wlade gaͤvj n g der Einheitlichkeit der Anſtalt im Sinne der Vereinigung aller der betr. localen und höheren Behörden vom 6. und 11. Jan. 1841 alle Lehrgegenſtände in den unteren Klaſſen gemeinſchaftlich, in den oberen aber ſachgemäße Trennung mittels einer Combination nach dem ſ. g. Bifurcations⸗Syſtem(ſ. Verordnungen und Eeſetze Iüns me 4 Wlen Schulen? in Päußennfpen 2 Wislen peh 2S. F ff.), oder nach d n.) ger acht r ahrungen am räthlichſten vol dige Trennun alls der Stadt voe F. W rreeeph(8ote buen. n.i Döwohl det 1Miol einde rath der Stadt zu einem abermaligen ſehr dankenswerthen Zuſchuſſe zur Hebung der Anſtalt mittels einer anderen Organiſation, als die im J. 1852 höchſten Orts verordnete(mit 4 zweijährigen Gymnaſial⸗ und erſt 3, ſpäter 4 ein jährigen Real⸗Kl.) ſich verſtanden hatte, und auch von dem 19. Land⸗ tag nach dem Allerh. Landtagsabſchiede vom 23. Nov. 1868,§ 68 und 69 dem Gymnaſium wie der Real⸗ Schule zu Worms weitere Staatszuſchüſſe bewilligt wurden(a. dem Gymna⸗ ſium zu Worms „Außer dem ſtaatsbudgetmäßig bewilligten Beittag ein weiterer jährlicher Beitrag von 340 fl. 1„ zur „Erweiterung der Anſtalt vder zur Aufbeſſerung der Gehalte verdietiter Lehrer;“ bo gder mit dem „Gymnaſium u Worms verbundenen Real⸗Schule.. 500 fl. jähtlich⸗ behufs Erweiterung“)i ſo vurde doch eine wollſtändige. Trennung Geider Lehranſtalten nicht für möglich oder räth⸗ lich Zehalten. Unter den obwaltenden Umſtänden hat ſonach Gr. Oberſtudien⸗Directiom mit Ge⸗ nehmigung Gr. Miniſteriums des Innern vom 12. Juni ſich bewogen gefünden, in andrer Weiſe die Lehranſtalt zu vervollkommnen, wie ſolche nach mehrfach ſchriftlicher und auch am 8. Aug. unter dem Vorſitze des deshalb committierten Gr. Oberſtudientathes, Herrn Dr. Wagner, abgehaltener münd⸗ lichen Verhandlung in Anweſenheit je zweier Delegierten des Gemeinderathes und der Gymnaſialfonds⸗ Verwaltungs⸗ Commiſſion ſowie des Gr. Bürgermeiſters und Gymnaſial⸗Direetors geordnet und in dem unter A und B nachfolgenden Plane in tabellariſcher Ueberſicht dargeſtellt iſt. Hiernach bleiben beide Anſtalten auf den Grund des status quë 1852 in allen Lehrgegenſtänden mit Ausnahme der Religions⸗ kehre, des Geſngs⸗ und Turnunterrichtes durchaus geſondert, aber nach wie vor unter einer Direction und in einem Locale; jede der beiden Anſtalten wird aber, was eine weſentliche Verbeſſerung iſt, um eine Hauptklaſſe vermehrt, demnach waren noch zwei weitere Lehrer anzuſtellen und zwei weitere Lehrzimmer durch einen Anbau zu beſchaffen. Da das Bauen im Herbſte nicht mehr möglich war, und der neue Plan mit dem Anfange des Winterhalbjahres, dem 19. Oct., doch ins Leben treten ſollte: ſo wurde der Prüfungsſaal einſtweilen zu zwei weiteren Lehrzimmer hergerichtet. Obwohl dieſe Arbeit zu beeilen war, ſo wurde ſie bis zum genannten Tage noch zur Benützung fertig, und der vom Director während der Herbſtferien aufgeſtellte und von Gr. Oberſtudien⸗Direction unter dem 12. October genehmigte Lehrſtundenplan war zur genannten Zeit gedrückt und zur Vertheilung bereit. Bei der vor⸗ ſchtiftsmäßigen feierlichen Eröffnung des Semeſters und bei Vertheilung des neuen Planes ward von dem Dirertor die wiſ ſenf chaftliche und mörcliſche Bedeutung des neuen Planes hervorge⸗
5 S.„Die Bemerkungen zur Lehrverfaſſung⸗ und„die Erweiterung des Gymnaftums zu Worms⸗ im Progr. 1842, mit der Ueberſchrift:„Practiſcher Verſuch der Verſöhnung der feindlichen Principien in dem höheren Unterrichtsweſen.“


