2. Das monatliche Schulgeld iſt in folgender Weiſe geſtaffelt:
Für die Rlaſſen Für die Klaſſen VI-VIII O II— OIu. Fæ, F. Heſſen Nichtheſſen Heſſen Nichtheſſen Nℳ Nℳ Nℳ Nℳ Poller Satz........ 21.— 23.— 24.— 26.— Bei gleichzeitiger Schulausbildg. von 2 Geſchwiſtern.... 17.— 19.— 20.— 22.— „ 3„. 13.— 14.— 16.— 17.— „ 4„.. 10.— 11.— 12.— 13.— „ 35„. 4.— 8.— 8.— 9.— „ 6 und mehr Eeſchwiſtern 4.— 5.— 5.— 6.—
Die Höhe des Schulgeldes wird feſtgeſetzt nach den Angaben, die die Eltern zu Beginn des Schuljahres auf beſonderem Fragebogen machen.
Geſchwiſter auf Fachſchulen kommen nur dann bei der Schulgeldermäßigung in Be⸗ tracht, wenn ſie im ganzen Jahre mindeſtens 18 Wochenſtunden haben.
Auch ſolche Geſchwiſter ſind gegen entſprechenden Nachweis bei der Schulgeldermäßigung zu berückſichtigen, die ſich zu Beginn des Schuljahres oder ſpäteſtens am 15. Mai ohne jedes Entgelt in einer praktiſchen Ausbildung befinden, die nach den Studiumsvorſchriſten Beſtand⸗ teil des Studiums iſt oder beim Beſuch von techniſchen Lehranſtalten, Gewerbeſchulen, Land⸗ wirtſchaftsſchulen u. dergl. gefordert wird und daher als ein Beſtandteil der Ausbildung anzuſehen iſt.
3. Freiſtellen dürfen nur an ſolche bedürſtige Schülerinnen gegeben werden, die in Betragen, Aufmerkſamheit und Leiſtungen die Note 1 oder 2 haben. Nur bei Schülerinnen der Prima, Oberſekunda und der Frauenſchule und unter ganz beſonderen Verhältniſſen auch ausnahmsweiſe bei Schülerinnen der Unterſekunda und Obertertia dürfen die Leiſtungen auch mit 3 bezeichnet ſein. Für das Schuljahr 1930 ſind die Geſuche, die jedes Jahr auf beſon⸗ deren Vordrucken erneuert werden müſſen, bis 7. Mai einzureichen.
4. Ferien. Schluß d. Unterrichtes Beginn d. Unterrichtes Pfingſtferien Samstag, 7. Juni Montag, 16. Juni Sommerferien Freitag, 18. Juli Montag, 18. Auguſt Herbſtferien Samstag, 27. Sept. Montag, 13. Okt.
Weihnachtsferien Samstag, 20. Dez. Montag, 5. Januar Oſterferien 1931 Samstag, 28. März Montag, 20. April
5. Die Unfallverſicherung iſt mit der naſſauiſchen Landesverſicherungsbank in Wies⸗ baden abgeſchloſſen. Für jede Schülerin iſt eine Prämie von RM. 1.20 zu entrichten.
6. Nach einer Verfügung des Heſſ. Geſamtminiſteriums wird künſtig von allen Beamten, die in den heſſiſchen Staatsdienſt treten, die Kenntnis der Einheitskurzſchriſt verlangt. Wir machen deshalb die Eltern darauf aufmerkſam, daß wir von O III ab Einheitskurzſchriſt als Wahlfach betreiben, und empfehlen den Schülerinnen deren Erlernung.
7. Sprechſtunden. Die Mitglieder des Lehrkörpers geben den Eltern immer gerne Auskunſt über die Leiſtungen ihrer Töchter, bitten aber um zeitige Verabredung des beabſichtigten Beſuches. Der Unterricht darf durch Elternbeſuch nicht geſtört werden. Der Direktor iſt während der Schulzeit täglich von 11 ½— 12 ½ Uhr auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen.
Worms, im April 1930. 1 Die Direktion der Eleonorenſchule⸗ Bimmer, Oberſtudiendirektor.


