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genügende Abſperrung vor der Gefahr der Anſteckung geſchützt ſind. Bei Erkrankungen an Maſern und Röteln können die dem betroffenen Hausſtand angehörigen geſunden Schülerinnen auch ohne Abſonderung von dem Kranken die Schule weiter beſuchen, wenn ſie nachweislich die Krankheit früher überſtanden haben.(§ 6 der Schul⸗ ordnung für die höheren Lehranſtalten Heſſens.)
Nachſtehende Verfügung Großh. Miniſteriums des Innern, Abteilung für Schul⸗ angelegenheiten, bringen wir zur Kenntnis der Eltern:
„Um bei dem ungeſunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachſene Schüler vor ſpätern Enttäuſchungen zu ſchützen und um ſie rechtzeitig den Uebergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entſprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu laſſen, beſtimmen wir, daß Schüler, die in der⸗ ſelben Klaſſe zum 2. male das Lehrziel nicht erreichen, durch Beſchluß des Klaſſen⸗ lehrerrats von dem weiteren Beſuch einer jeden Lehranſtalt derſelben Art ausge⸗ ſchloſſen werden können.
Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art iſt von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig zu machen; ſie wird jedoch in der Regel von vornherein zu ver⸗ ſagen ſein, wenn ſich aus dem Zeugnis der früher beſuchten Schule die Unfähigkeit zur Mitarbeit gerade in ſolchen Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schul⸗ arten im weſentlichen übereinſtimmen.“
Wir bitten die Eltern unſerer Schülerinnen, uns im Kampf gegen Schund und Schmutz in Wort und Bild zu unterſtützen, indem ſie ſich überzeugen, welche Bücher und Bilder die Kinder zu Hauſe leſen und betrachten.
Am Schluß des Schuljahres werden wir im Zeichenſaal unſerer Schule eine Aus⸗ ſtellung von Handarbeiten unſerer Schülerinnen veranſtalten. Wir laden die Eltern unſerer Schülerinnen und Freunde der Anſtalt zur Beſichtigung dieſer Ausſtellung freundlichſt ein. Sie iſt geöffnet Samstag den 30. und Sonntag den
31. März, vormittags von 10 ½ bis 1 Uhr und nachmittags von 2 ½ bis 6 Uhr. 10.
Anmeldungen für das nächſte Schuljahr nimmt der Direktor währond ſeiner Sprech⸗ ſtunde(ſ. Nr. 5) in ſeinem Amtszimmer, Waſſerturmplatz 3, entgegen.
Neu eintretende Schülerinnen haben ihren Geburtsſchein und Impfſchein, Schüle⸗ rinnen, die bereits eine andere Schule beſucht haben, auch das letzte Schulzeugnis und, nach dem 12. Lebensjahr, auch den zweiten Impfſchein beizubringen. Näheres über etwaige Prüfungen wird ihnen bei der Aufnahme mitgeteilt.
Der Unterricht beginnt im neuen Schuljahr Dienstag den 16. April, vormittags 8 Uhr.
Worms, im März 1912.
Großherzogliche Direktion der Eleonorenſchule: Lauteſchläger.


