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Schülerinnen auch ohne Abſonderung von dem Kranken die Schule weiter beſuchen, wenn ſie nachweislich die Krankheit früher überſtanden haben.(§ 6 der Schul⸗ ordnung für die höheren Lehranſtalten Heſſens.)
. Anmeldungen für das nächſte Schuljahr nimmt der Direktor Mittwoch den 5. April 1911, vormittags von 8—1 Uhr und nachmittags von 3—5 Uhr in ſeinem Amts⸗ zimmer, Waſſerturmplatz 3, entgegen.
Neu eintretende Schülerinnen haben ihren Geburtsſchein und Impfſchein, Schüler⸗ innen, die bereits eine andere Schule beſucht haben, das letzte Schulzeugnis, nach dem 12. Lebensjahr auch den zweiten Impfſchein beizubringen. Näheres über etwaige Prü⸗ fungen wird ihnen bei der Aufnahme mitgeteilt.
Der Unterricht beginnt im neuen Schuljahr Dienstag den 25. April, vormittags 8 Uhr.
Worms, im März 1911.
Großherzogliche Direktion der Eleonorenſchule: Lauteſchläger.


