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VI. Bekanntmachung.
Anmeldungen für das nächſte Schuljahr werden Donnerſtag den 15. April, vor⸗ mittags von 9—12 Uhr und nachmittags von 3—5 Uhr in der Eleonorenſchule entgegen⸗ genommen. Die neueintretenden Schülerinnen haben ihren Geburtsſchein und Impfſchein (nach zurückgelegtem 12. Jahre die Beſcheinigung der 2. Impfung,, ſowie das letzte Schul⸗ zeugnis beizubringen. Der Unterricht beginnt Montag den 19. April.
Worms, im März 1909.
Großh. Direktion der Eleonorenſchule. Schädel.


