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Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Grossh. Realschule.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 4. April. Anmeldungen zum Eintritt werden Donnerstag, den 31. März, vormittags von 9 Uhr an in dem Amtszimmer des Direktors entgegengenommen. Geburtsschein, Impfschein und letztes Schulzeugnis sind dabei vorzulegen.
Die Aufnahmeprüfung findet am 4. April, von 8²⁰° Uhr an statt.
Zur Aufnahme in die Sexta ist das zurückgelegte neunte Lebensjahr (dritte Schuljahr) erforderlich. Bei genügender geistiger und leiblicher Reife können auch solche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September dieses Jahres das neunte Lebensjahr vollenden.
Zur Aufnahme in die Sexta sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:
a) Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen. Die Schüler, die Latein lernen wollen, müssen ausserdem lateinisch schreiben und lesen können.
b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter.
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Hauptzeitformen.
d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Die Aufnahme in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntnisse ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden, worüber der Lehr- plan die nõtige Auskunft gibt.
Wimpfen, im März 1910.
Grossherzogliche Direktion der Realschule.
Hensing.


