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Im Interesse der Eltern liegt es, ihre Kinder möglichst frühzeitig der Schule zu- zuführen. Für diejenigen Kinder, die am Lateinunterricht teilnehmen wollen, ist der Eintritt in die obere Abteilung der Vorschule erforderlich, da in dieser der Lateinunterricht beginnt.
Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlassungszeugnis aus der früher von ihm besuchten Schule, den Geburtsschein und den Impfschein oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Bescheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.
Das Schulgeld beträgt für Klasse I—III Mk. 64, für Klasse IV- VI Mk. 52 und für Klasse VII Mk. 40; für den nicht verbindlichen Lateinunterricht werden in Klasse I— III Mk. 20 und in Klasse IV— VII Mk. 12 erhoben Bei gleichzeitigem Besuch der Anstalt durch mehrere Brüder wird dem zweiten der dritte Teil und jedem folgenden die Hälfte des Schulgeldes erlassen. Einer beschränkten Zahl von bedürftigen Schülern, die brav und fleissig sind, kann das Schulgeld zur Hälfte oder ganz erlassen werden. Hier- auf bezügliche Gesuche sind alljährlich in den ersten 3 Wochen des Schuljabres an die Direktion zu richten.
Wer die erste Klasse zur Zufriedenheit des Lehrerkollegiums durchlaufen und die Abgangsprüfung bestanden hat, erhält das Zeugnis über die wissenschaft- liche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst. Das Abgangszeugnis berechtigt ferner zum Eintritt in den mittleren Post- und Eisenbahndienst, auch in Württemberg, zum Geometerberuf etc. Auch haben unsere Abiturienten die Berechtigung, in die Prima der Oberrealschule zu Darmstadt oder, sofern sie am fakultativen Lateinunterricht mit Erfolg teilgenommen haben, in die Prima eines hessischen Realgymnasiums ohne besondere Aufnahme-Prüfung einzutreten.
Wimpfen, im März 1899.
Grossherzogliche Direktion der Realschule.
Dr. K. Kemmer.


