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Der Eintritt in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntnisse ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden, worüber der Lehrplan die nötige Auskunft giebt.
Im Interesse der Eltern liegt es, ihre Kinder möglichst frühzeitig und gleich zu Beginn des Schuljahres der Schule zuzuführen.
Für auswärtige Schüler empfiehlt sich die Schule durch ihre äusserst gesunde Lage und durch leichte Ueberwachung der Schüler, sowie ganz besonders dadurch, dass keine nachteiligen Ablenkungen der Zöglinge, wie sie die grösseren Städte bieten, vor- handen sind.
Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlassungszeugnis aus der früher von ihm besuchten Schule, den Geburtsschein und den Impfschein, oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Bescheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.
Bei gleichzeitigem Besuch der Anstalt durch mehrere Brüder wird dem zweiten der dritte Teil und jedem folgenden die Hälfte des Schulgeldes erlassen. Einer beschränkten Zahl von bedürftigen Schülern, die brav und fleissig sind, kann das Schulgeld zur Hälfte oder gauz erlassen werden. Hierauf bezügliche Gesuche sind alljährlich in den ersten 3 Wochen des Schuljahres an die Direktion zu richten.
Wer die erste Klasse der Realschule zur Zufriedenheit des Lehrerkollegiums durchlaufen und die Abgangsprüfung bestanden hat, erhält das Zeugnis über die wissenschaftliche Be- fähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst. Auch können unsere Abiturienten, sofern sie am fakultativen Lateinunterricht mit Erfolg teilgenommen haben, in die Prima eines hessischen Realgymnasiums ohne besondere Aufnahme-Prüfung eintreten.
Wimpfen, im März 1896.
Grossherzogliche Direktion der Realschule.
Dr. K. Kemmer.


