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Zur Aufnahme in die Vorschule ist das zurückgelegte achte, zur Aufnahme in die 6. Klasse der Realschule das zurückgelegte zehnte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geistiger und leiblicher Reife können auch solche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September des betreffenden Jahres das achte bezw. zehnte Lebensjahr vollenden.
Zur Aufnahme in die 6. Klasse der Realschule ist Fertigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, Uebung im Schönschreiben, einige Sicherheit im Rechtschreiben und Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen erforderlich.
Der Eintritt in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntnisse ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden, worüber der Lehrplan die nötige Auskunft giebt.
Im Interesse der Eltern liegt es, ihre Kinder möglichst frühzeitig und gleich zu Beginn des Schuljahres der Schule zuzuführen.
Für auswärtige Schüler empfiehlt sich die Schule durch ihre äusserst gesunde Lage und durch leichte Ueberwachung der Schüler, sowie ganz besonders dadurch, dass keine nachteiligen Ablenkungen der Zöglinge, wie sie die grösseren Städte bieten, vorhanden sind.
Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlassungszeugnis aus der früher von ihm besuchten Schule, den Geburtsschein und den Impfschein oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Bescheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.
Bei gleichzeitigem Besuch der Anstalt durch mehrere Brüder wird dem zweiten der dritte Teil und jedem folgenden die Hälfte des Schulgeldes erlassen. Einer beschränkten Zahl von bedürftigen Schülern, die brav und fleissig sind, kann das Schulgeld zur Hälfte oder ganz erlassen werden. Hierauf bezügliche Gesuche sind alljährlich in den ersten 3 Wochen des Schuljahres an die Direktion zu richten.
Wer die erste Klasse der Realschule zur Zufriedenheit des Lehrerkollegiums durchlaufen und die Abgangsprüfung bestanden hat, erhält das Zeugnis über die wissenschaftliche Be- fähigung für den einjährig-freiwilligen WMititärdienst. Auch sind unsere Abiturienten, sofern sie am fakultativen Lateinunterricht mit Erfolg teilgenommen haben, zum Uebertritt in die Prima eines hessischen Realgymnasiums ohne besondere Aufnahme-Prüfung berechtigt.
Wimpfen, im März 1895.
Grossherzogliche Direktion der Realschule.
Dr. K. Kemmer.
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