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Zur Aufnahme in die Realschule ist Fertigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, Uebung im Schönschreiben, einige Sicherheit im Rechtschreiben und Kennt- nis der 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen erforderlich.
Der Eintritt in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntnisse
ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden, worüber der Lehrplan die nötige Auskuuft gibt.
Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlassungszeugnis aus der früher von ihm besuchten Schule, den Geburtsschein und den Impfschein oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Bescheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.
Bei gleichzeitigem Besuch der Anstalt durch mehrere Brüder wird dem zweiten der dritte Teil und jedem folgenden die Hälfte des Schulgeldes erlassen.
Wer die erste Klasse der Realschule zur Zufriedenheit des Lehrerkollegiums durchlaufen hat, erhält das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst ohne Prüfung. Auch sind unsere Abiturienten, sofern sie am fakultativen Latein- unterricht mit Erfolg teil genommen haben, zum Uebertritt in die Prima eines hessischen Realgymnasiums ohne besondere Aufnahme-Prüfung bereohtigt.
Wimpfen, im März 1893.
Grossherzogliche Direktion der Realschule.
Dr. Kemmer.


