Jahrgang 
1892
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Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlassungszeugnis aus der früher von ihm besuchten Schule, den Geburtsschein und den Impfschein oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Bescheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.

Bei gleichzeitigem Besuch der Anstalt durch mehrere Brüder wird dem zweiten der dritte Teil und jedem folgenden die Hälfte des Schulgeldes erlassen.

Wer die erste Klasse der Realschule zur Zufriedenheit des Lehrerkollegiums durchlaufen hat, erhält das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst. Auch sind unsere Abiturienten, sofern sie am fahultativen Lateinunterricht mit Erfolg teil genommen haben, zum Ueber- tritt in die Prima eines hessischen Realgymnasiums ohne besondere Aufnahme- Prüfung berechtigt.

Wimpfen, am 5. März 1892.

Grossherzogliche Direktion der Realschule. Münch.