VI. Bekanntmachung 3
uber Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Grossh. Realschule und die damit verbundene Vorschule.
Das neue Schuljahr beginnt am 2. Mai. Anmeldungen zum Eintritt in die Real- schule und Vorschule werden am 1. Mai von 9 Uhr vormittags an in dem Amtszimmer
2 ¹ le ds din entgegengenommen.
Disè Aufnahmeprüfung findet am 2. Mai statt. Zur Aufnahme in die Vorschule ist das aurliekgetegte achte, zur Aufnahme in die 6. Klasse der Realschule das zurückgelegte wn Pebensjahr erforderlich.
BPBei enuonder geistiger und leiblicher Reife können auch solche Knaben aufge- nommen»werden, die bis zum 30 September ds. Jahres das achte bezw. zehnte Lebens- ki vollenden.
Die aufzunehmenden Schüler müssen Fertigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, Uebung im Schönschreiben und einige Sicherheit im Rechtschreiben sowie in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen besitzen.
Der Eintritt in eine andere Klasse bängt von dem Nachweis derjenigen Kenntnisse ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden, worüber das Programm die nötige Auskunft gibt. Auswärtigen können durch die unterzeichnete Behörde passende Wohnungen nachgewiesen werden.
Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlassungszeugnis aus der früher von ihm besuchten Schule, den Geburtsschein und den Impfschein oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Bescheinigung der zweiten JImpfung vorzulegen.
Bei gleichzeitigem Besuch der Anstalt durch mehrere Brüder wird dem zweiten der dritte Teil und jedem folgenden die Hälfte des Schulgeldes erlassen.
Wer diie erste Klasse der Redlschule zur Zafrieden- heit des Lehrerkollegiums durchlaufen hat, erhält ddas Zeugnis über die wissenschuaftliche Befähigung für den einjähnrig freiwilligen Militärdienst.
Wimpfen, im März 1889.
Grossherzogliche Direktion der Realschule. Münch.


