Jahrgang 
1888
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6. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großh. Realſchule und die damit verbundene Vorſchule.

Das neue Schuljahr beginnt am 17. April. Anmeldungen zum Eintritt in die Realſchule und Vorſchule werden am 16. April von 9 Uhr vormittags an in dem Amtszimmer des Direktors entgegengenommen.

Die Aufnahmeprüfung findet am 17. April ſtatt. Zur Aufnahme in die Vorſchule iſt das zurückgelegte achte, zur Aufnahme in die 6. Klaſſe der Realſchule das zurückgelegte zehnte Lebens⸗ jahr erforderlich.

Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September ds. Jahres das achte bezw. zehnte Lebensjahr vollenden,

Die in die 6. Realſchulklaſſe eintretenden Schüler müſſen Fertigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift, Uebung im Schönſchreiben und einige Sicherheit im Rechtſchreiben ſo⸗ wie in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen beſitzen.

Der Eintritt in eine andere Klaſſe hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntniſſe ab, die in den vorhergehenden Klaſſen erworben werden, worüber das Programm die nötige Auskunft gibt. Auswärtigen können durch die unterzeichnete Behörde paſſende Wohnungen nachgewieſen werden.

Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlaſſungszeugnis aus der früher von ihm be⸗ ſuchten Schule, den Geburtsſchein und den Impfſchein oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.

Die Eltern, welche ihre Söhne unſerer Anſtalt anvertrauen wollen, müſſen wir in deren Intereſſe dringend auffordern, dieſelben womöglich bereits in die unterſte Klaſſe eintreten zu laſſen.

Bei gleichzeitigem Beſuch der Anſtalt durch mehrere Brüder wird dem zweiten der dritte Teil und jedem folgenden die Hälfte des Schulgeldes erlaſſen.

Wimpfen, im März 1888.

groꝛsherengliche Direhlion ler Nealschule⸗ Nünch.