Jahrgang 
1887
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6. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großh. Realſchule und die damit verbundene Vorſchule.

Das neue Schuljahr beginnt am 25. April. Aumeldungen zum Eintritt in die Realſchule und Vorſchule werden am 23. April von 9 Uhr vormittags an in dem Amtszimmer des Direktors entgegengenommen.

Die Aufnahmeprüfung ſindet am 25. April ſtatt. Zur Aufnahme in die Vorſchule iſt das zurückgelegte achte, zur Aufnahme in die 6. Klaſſe der Realſchule das zurückgelegte zehnte Lebens⸗ jahr erforderlich.

Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September ds. Jahres das achte bezw. zehnte Lebensjahr vollenden.

Die aufzunehmenden Schüler müſſen Fertigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druck⸗ ſchrift, Übung im Schönſchreiben und einige Sicherheit im Rechtſchreiben ſowie in den 4 Grund⸗ rechnungsarten mit ganzen Zahlen beſitzen.

Der Eintritt in eine andere Klaſſe hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntniſſe ab, die in den vorhergehenden Klaſſen erworben werden, worüber das Programm die nötige Auskunft gibt. Auswärtigen können durch die unterzeichnete Behörde paſſende Wohnungen nachgewieſen werden.

Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlaſſungszeugnis aus der früher von ihm be⸗ ſuchten Schule, den Geburtsſchein und den Inmpfſchein oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.

Bei gleichzeitigem Beſuch der Anſtalt durch mehrere Brüder wird dem zweiten der dritte Teil und jedem folgenden die Hälfte des Schulgeldes erlaſſen.

Wer die erſte Klaſſe der Realſchule zur Zufriedenheit des Lehrerkollegiums durchlaufen hat, erhält das Zeugnis über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienſt.

Wimpfen, den 2. April. 1887. Gzrossherzogliche Diretlion ller Nealsciule. Nünch.