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6. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großh. Realſchule
zu Wimpfen.
Das neue Schuljahr beginnt am 3. Mai. Anmeldungen zum Eintritt in die Realſchule und Vorſchule werden am 29. April von 9 Uhr Vormittags an in dem Amtszimmer des Direktors entgegengenommen.
Die Aufnahmeprüfung findet am 30. April ſtatt.
Zur Aufnahme in die 6. Klaſſe der Realſchule iſt in der Regel das zurückgelegte zehnte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September ds. Is. das zehnte Lebensjahr vollenden.
Knaben, die in die unterſte Abteilung der Vorſchule eintreten wollen, müſſen das 8. Jahr zurückgelegt haben. Die in die unterſte Klaſſe der Realſchule aufzunehmenden Schüler müſſen Fertigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift, Übung im Schönſchreiben und einige Sicherheit im Rechtſchreiben ſowie in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen beſitzen.
Der Eintritt in eine andere Klaſſe hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntniſſe ab, die in den vorhergehenden Klaſſen erworben werden, worüber das Programm die nötige Auskunft gibt. Auswärtigen können durch die unterzeichnete Behörde paſſende Wohnungen nachgewieſen werden.
Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlaſſungszeugnis aus der früher von ihm beſuchten Schule, den Geburtsſchein und den Impfſchein oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurück⸗ gelegt hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.
Bei gleichzeitigem Beſuch der Anſtalt durch mehrere Brüder wird dem zweiten der dritte Teil und jedem folgenden die Hälfte des Schulgeldes erlaſſen.
Wer die erſte Klaſſe der Realſchule zur Zufriedenheit des Lehrerkollegiums durchlaufen hat, erhält das Zeugnis über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienſt.
Wimpfen, den 1. April 1886. Grossheranglithe Hirehlion ler Nealsghule. J. B. d. D. Wilh. Landmeſſer.


