Jahrgang 
1881
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wärtige. Von letzteren ſind 2 aus dem Großherzogtum Heſſen, 54 aus dem Großherzogtum Baden, 13 aus dem Königreich Württemberg, 1 aus dem Königreich Baiern, 1 aus dem Königreich der Niederlande. 26 Auswärtige hatten Koſt und Wohnung in Wimpfen, 45 waren Ambulanten. Zu Ende des Schuljahres 1379/30 verließen die Schule: Aus der 1. Klaſſe mit dem Reifezeugnis und dem Zeugnis der viſſenſchaftlichen Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt: 1) Bengel, Friedrich, aus Rappenau, wird Bierbrauer. 2) Buhl, Adolf, aus Wimpfen, beſucht das Realgymnaſium zu Mannheim. 3) Eck, Hugo, aus Sinsheim, wird Apotheker. 4) Kleyer, Georg, aus Wimpfen, wird Apotheker. 5) Klöckner, Hermann, aus Wimpfen, trat in das Miſſionshaus zu Melſungen ein, um Miſſionar zu werden. 6) Laubis, Julius, aus Sinsheim, wird Kaufmann. 7) Scriba, Friedrich, aus Wimpfen, beſucht das Gymnaſium zu Hanau. 8) Waſſenmüller, Ernſt, aus Wimpfen, wird in ein Lehrerſeminar eintreten. 9) Wieſt, Ernſt, aus Karlsruhe, wird Buchhändler. Von den Abiturienten erhielt einer die Noteſehr gut, drei erhielten die Notegut, fünf die Notegenügend. Aus der 4. Klaſſe: Bender, Friedrich, aus Wimpfen. Haffenreffer, Karl, aus Treſchklingen. Hatz, Heinrich, aus Wimpfen. Im Laufe des Schuljahres traten aus: Aus der 2. Klaſſe: Link, Chriſtian, aus Sinsheim. Aus der 3. Klaſſe: Schütz, Karl, aus Wimpfen. Aus der 4. Klaſſe: Kirchheimer, Emanuel, aus Grombach. Kompf, Karl, aus Offenau. Aus der 5 Klaſſe: Freitag, Joſef, aus Rappenau. Aus der 6. Klaſſe: Freitag, Ferdinand, aus Rappenau. Würzburger, Samuel, aus Siegelsbach. Von den 10 Schülern, die ohne das Reifezeugnis die Anſtalt verließen, widmeten ſich 5 dem Handels⸗ und Gewerbeſtand, 4 traten aus infolge Wegzugs ihrer Eltern, 1 trat wegen Krankheit in die Volksſchule zurück.

4. Nachrichten und Beſtimmungen über Aufnahme, Schulverſäumniſſe, Austritt und Schulgeld.

1) Die Aufnahme der Schüler der höheren Bürgerſchule erfolgt in der Regel nur beim Beginn des Schuljahres und zwar an dem dazu beſtimmten, öffentlich bekannt gemachten Tage. Die Anmeldungen zur Aufnahme ſind, womöglich unter perſönlicher Vorſtellung des Aufzu⸗ nehmenden, bei dem Rector der Schule anzubringen. Dabei iſt

a. ein Geburts⸗ oder Taufſchein,

b. ein Impfſchein,

c. ein Zeugnis über den bisher genoſſenen Unterricht vorzulegen..

Der Aufnahme geht eine Prüfung durch das Lehrerkollegium voraus, bei welcher behufs Aufnahme in die 6. Klaſſe folgende Kenntniſſe nachzuweiſen ſind: