Jahrgang 
1927
Einzelbild herunterladen

27

Min.-Erl. vom 22. März 27.

Das Zeugnis der mittleren Reife wird erteilt: Schülern der höheren Lehranstalten nach erfolgreichem Besuch der Untersekunda, Schiilern der als vollausgestaltet anerkannten öffentlichen Mittelschulen und Schiülern der an öffentliche Volksschulen organisch ange- gliederten gehobenen Klassen, soweit diese Schüller die Abschlußklasse mit Erfolg besucht und eine an der betreffenden Schule selbst abzuhaltende Kommissionsprüfung bestanden haben.

Ferner wurden durch Verfügungen die Abhaltung einer Verfassungsfeier, Pestaloz- zifeier und einer Feier zum Gedächtnis des 100 jährigen Todestages Ludwig van Beethooven gefordert.

Schulwerwaltung Wiesbaden, VTgb. 232.

Nur die Kinder können bei Beginn eines neuen Schuljahres zum weiteren Besuch einer städtischen höheren Schule zugelassen werden, für die vor Beginn das Schulgeld ſür das abgelaufene Schuljahr bei der Stadtkasse vollständig entrichtet ist.

Ferienordnung für das Schuljahr 1927-28.

Schluß des Unterrichis. Wiederbeginn

(nach der 3. Schulstunde) des Unterichts. Pfingstferien 3. Juni 14. Juni Sommerferien 15. Juli 16. August Herbstſerien 27. September 12. Oktober Weihnachtslerien 21. Dezember 5. Januar. Osterlerien 1928 31. März.

Eltern, tretet in eigenem Interesse dem Reichselternbund bei! Einmaliger Beitrag 1. RM im Jahr.