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Aus den Verfügungen der Behörden.
Die Erlasse des Kriegsministers vom 16. August, des Unterrichtsministers vom 4. September und 21. September 1014 weisen auf die Bedeutung der militärischen Vor- bereitung für die Jugend hin und fordern die Schüler zur Beteiligung auf.
Cassel, den 13. Oktober 1914: Das provinzialschulkollegium spricht dem Lehrer- kollegium der Anustalt seine Teilnahme an dem Heldentod des Direktors Prof. Dr. Walther aus.
Ministerialerlaß vom 6. November 1914: Die Ereignisse des Weltkriegs sind im Unterricht zu verwerten.
Cassel, den 30. November 1914: Die Verlegung des Unterrichts nach der Oberreal- schule und die damit verbundenen Anderungen im Unterrichtsplan werden genehmigt.
Ministerialerlaß vom 14. Dezember 1914: In den Schulen sind bei der Beschaffung von Stahlfedern inländische Erzeugnisse zu bevorzugen.
Ministerialerlaß vom 15. Januar 1915: Für die Aufnahme in den zweijährigen höheren Lehrgang der Kgl. Gärtnerlehranstalt in Berlin-Dahlen wird neben vierjähriger gärt- nerischer Praxis der Nachweis der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst oder einer gleichwertigen wissenschaftlichen Vorbildung gefordert. An der Königlichen Lehranstalt in Proskau und an der Königlichen Lehranstalt für Wein-, Obst- und Garten- bau in Geisenheim a. Rh. genügt zur Aufnahme in den ebenfalls zweijährigen höheren Lehrgang der Nachweis der Reife für die Obertertia eines Gymnasiums, Realgymnasiums oder einer Oberrealschule sowie die Reife für die entsprechenden Klassen einer anderen höheren Lehranstalt neben zweijähriger gärtnerischer Praxis. Für die Zulassung zur staatlichen Fachprüfung für Garten., Obst- und Weinbautechniker an den genannten Anstalten wird in allen Fällen der Besitz des Berechtigungsscheins für den einjährig- freiwilligen Dienst vorausgesetat.


