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Bei der Wahl einer Pension ist die Genehmigung des Direktors einzuholen. Das Gleiche gilt, wenn ein Schüler Privatunterricht erteilen will.
Urlaub ist vorher nachzusuchen, für einen Tag beim Klassenleiter, für längere Zeit beim Direktor. Im Anschluß an die Ferien kann er nur in dringenden, ganz besonders be- gründeten Fällen bewilligt werden.
Zur Befreiung von einem technischen Fache ist ein besonderes Gesuch der Eltern, beim Turnen auf einem vorgeschriebenen Formular, einzureichen. Ein ärztliches Zeugnis allein genügt nicht. Die Schule behält sich in jedem Falle vor, das Gesuch zu prüfen.
Gesuche um Schulgelderlaß sind mit eingehender Begründung an die Schulgelderlaß- kommission zu richten und beim Direktor abzugeben.
Eine Versicherung der Schüler gegen Unfälle, die sie in der Schule, auf dem Schulwege und bei allen Schulveranstaltungen erleiden können, hat in zahlreichen Fällen segensreich gewirkt und wird daher dringend empfohlen. Jahresbetrag 1,50 M., für Mitglieder des Turn- vereins auf Wunsch 0,50 M. Zuschlag. Anfrage beim Pedell.
An- und Abmeldungen von Schülern sind nur dann gültig, wenn sie unmittelbar an den Direktor gerichtet werden.
Ferien-Ordnung für das Schuljahr Ostern 1914 bis Ostern 1915.
Schluſs Wiederbeginn des Unterrichts:
1. Ostern 1914 Samstag, den 4. April- Dienstag, den 21. April
2. Pfingsten Freitag, den 29. Mai Dienstag, den 9. Juni
3. Sommer Freitag, den 17. Juli Dienstag, den 18. August
4. Herbst Samstag, den 3. Oktober Donnerstag, den 15. Oktober 5. Weihnachten Mittwoch, den 23. Dezember Dienstag, den 5. Januar 1915 6. Ostern 1915. Mittwoch, den 31. März 1915
Dienstag, den 21. April, um 8 Uhr findet die Aufnahme der neueingetretenen Schüler statt. Der Unterricht beginnt am nächsten Tage um 8 Uhr vormittags.
Wiesbaden, im März 1914.
Wadlther.


