Jahrgang 
1911
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z. Zzum Studium an den Forstakadomien und zu der Zulassung zu den Prüfungen für den

Königlichen Forstverwaltungsdienst(Zeugnis in der Mathematik unbedingt geniügend),

zum Eintritt in den höheren Post- und Telegrap hendienst,

zur Aufnahme in das Akademische Institut für Kirchenmusik in Berlin,

zum Eintritt in die Offizierslaufbahn in der Armee unter Prlaß der Fähnrichsprüfung, zur Marineoffizierslaufbahn unter Erlaß der Seekadettenprüfung,

zum Studium der Pierarzneikunde.

zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung als

Apotheker.

Das Zeugnis der Reife des Realg. für Oberprima berechtigt:

zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern,

zum Eintritt als Zivilapplikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat,

zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungs-Sekretariat bei den Kaiserl. Werften,

zum Eintritt in die Zahlmeister-Laufbahn bei der Marine(im Bedürfnisfalle genügt schon das

Reifezeugnis für Prima).

c) Das Zeugnis der Reife des Realg. für Unterprima perechtigt:

So o

zur Zulassung zu der Landmesserprüfung, zur Zulassung zu der Markscheiderprüfung,

zur ausnahmsweisen Zulassung als Studierender an einer Technischen Hochschul e,

zum Studium der Zahnheilkunde und zur Zulassung zu der zahnärztlichen Prüfung,

. zum Eintritt in den Dienst der Reichsbank,

ö. Zur Zulassung zur Fühnrichsprüfung,

zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprit fung,

zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung als Apo-

theker.

d) Das Zeugnis der Reife des Realg. u. der Realsch. für Obersekunda

11.

perechtigt:

zum einjährig-freiwilligen Militärdienst, zum Studium an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der Landwirt-

schaftlichen Akademie in Poppelsdorf,

zZum Besuche der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin,

zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen,

zum Besuche der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin,

zur Zulassung zu der Prüfung als PDurnlehrer,

zum Zivilsupernumerariat bei den Provinzialbehörden(mit Ausnahme der Verwaltung

der indirekten Steuern), bei der Königl. Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung und bei der Justizverwaltung,

zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisen-

bahnbetriebs-Ingenieur,

zum Besuche der Königl. Gärtnerlehranstalt zu Dahlem bei Steglitz(Nachweis von

Kenntnissen im Latein erforderlich),

zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantur-Sekretär oder Zahlmeister in der

Armee, zur Marine-Ingenieurlaufbahn.

e) Das Zeugnis der Reife des Realg. u. der Realsch. für Untersekunda

perechtigt:

zum Eintritt als Gehilfe für den subalternen Post- und Telegraphendienst mit nachfolgender Zulassung zur Postassistentenpriffung.