Deutsch(8 St.) Lesen: Die Fibel wurde bis zu Schreiben(4 St.): Die deutschen Klein- und Gross- Ende und der II. Teil des Lesebuchs für Volks- buchstaben. Abschreiben von der Wandtafel schulen bis Seite 22 gelesen. Erklärung und aus dem Lesebuche.— Heftschreiben.
des Gelesenen. Erzählen und Memorieren ge- eigneter Lesestücke. Grammatik: Das Haupt- wort(Geschlecht, Ein- und Mehrzahl). Ortho- graphie: Wörter mit mehreren An- und Aus- Gesuang- und Turuunterricht. lauten; Dehnung; Silbentrennung.
Eisenkopf.
In der Vorschule waren besondere Stunden für
Rechnen(4 St.): Zerlegen der Grundzahlen. Zu- den Gesangunterricht nicht angesetzt; innerhalb dor und Abzählen ein- und zweistelliger Zahlen im Unterrichtszeit wurden einstimmige Lieder eingeübt.— Zahlenkreise bis 200. Das Einmaleins mit den Die beiden Abteilungen der I. Klasse übten wöchent- Zahlen 2 bis 5. lich in je einer Stunde Turnspiele.
II. Verfügungen des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums.
1. Kassel, den 30. März 1887: Die evangelischen Schüler der unteren und mittleren Klassen VI— II sollen von Ostern d. J. ab verpflichtet sein, alle drei Wochen an dem nunmehr definitiv eingeführten Jugendgottesdienst in der Bergkirche teilzunehmen.
2. Kassel, den 30. April 1887: Es wird genehmigt, dass mit Rücksicht auf die vom 18.— 25. September in Wiesbaden tagende Versammlung deutscher Naturforscher und Arzte die Herbstferien um eine Woche verlängert und dafür die Pfingst- sowie die Weihnachtsferien um je eine halbe Woche verkürzt werden.
3. Kassel, den 10. Mai 1887: Bezüglich eines jeden Urlaubsgesuches sowie bezüglich der Beschäftigung eines nicht besoldeten wissenschaftlichen Hilfslehrers ist die Ansicht des Kuratoriums dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium zur Kenntnis zu bringen.
4. Kassel, den 16. Mai 1887: Nach der Verfügung des Herrn Unterrichtsministers vom 30. April 1887 darf ein Lehrer, der zu einem der alljährlich in Berlin stattfindenden Kurse zur Ausbildung von Turn-, Taubstummen-, Zeichenlehrern etc. zugelassen worden ist, ohne specielle Genehmigung des Herrn Ministers aus seinem bisherigen Amte nicht entlassen werden.
5. Kassel, den 15. Juli 1887— an das Kuratorium: Es wird genehmigt, dass der ordent- liche Lehrer der Realschule J. P. Magnin zum 1. Oktober in den Ruhestand versetzt werde.
6. Kassel, den 9. August 1887: Die Verfügung des Herrn Unterrichtsministers, Berlin den 13. Juli 1887, wird mitgeteilt, nach welcher die wegen Fortgewährung des Civildienst- einkommens an ausseretatsmässige Beamte während ihrer Einberufung zu den gewöhnlichen militärischen Friedensübungen getroffenen Bestimmungen künftig auch auf die wissenschaftlichen Hilfslehrer an höheren Lehranstalten in Anwendung zu bringen sind.
7. Kassel, den 18. August 1887: Es wird genehmigt, dass der wissenschaftliche Hilfslehrer am Realgymnasium zu Wiesbaden, Dr. Rudolf Diehl vom 1. Oktober ab als ordeut- licher Lehrer an der städtischen Realschule angestellt werde.


