Vorbemerkungen.
Mit Beginn des Schuljahres 188%⅜ ist die seitherige städtische Realschule zu einer Ober- realschule erweitert worden. Sie ist damit in die Reihe derjenigen höheren Realanstalten ein- getreten, welche im eigentlichen Sinne des Worts sich so nennen dürfen. Während nämlich die Realgymnasien, wie schon der Name audeutet, gewissermalsen eine Mittelstellung zwischen Real- anstalten und Gymnasien einnehmen, indem sie zwar auf die Realien im engeren Sinne(Mathe- matik und Naturwissenschaften) einen weit gröſseren Wert legen, als die humanistischen Gymna- sien, dabei aber doch als Hauptmittel für die formale oder allgemeine Geistesbildung noch immer das Latein benutzen: leisten die Oberrealschulen hierauf völlig Verzicht und suchen dafür in der ausgedehnteren und sorgfältigeren Pflege der modernen Sprachen, insbesondere des Französischen und Englischen, einen Ersatz zu gewinnen. Dadurch, daſs das Latein aus der Reihe der Unter- richtsgegenstände ganz entfernt ist, wird es möglich die eigentlichen Realien in einer eingehen- deren Weise zu betreiben, als dies in den Realgymnasien bei der geringeren Stundenzahl, welche auf diese Fächer verwendet wird, geschehen kann. Damit aber auch der ideale Standpunkt, den eine höhere Lehranstalt immer einnehmen muls, der Oberrealschule gewahrt bleibe, wird neben dem Unterricht in der deutschen Sprache, welcher sich auf gleicher Höhe hält mit dem in den Real- und humanistischen Gymnasien, teils der geschichtliche und geographische in derselben Ausdehnung erteilt, wie an den zuletzt genannten Anstalten,— mit der sich von selbst erge- benden Abweichung, dals wie an den humanistischen Gymnasien das klassische Altertum, so hier die Neuzeit in den Vordergrund tritt—, teils werden die Schüler durch die französische und englische Lektüre auch in den Entwickelungsgang des geistigen Lebens bei anderen Nationen eingeführt. Somit nimmt die Oberrealschule, mag sie immerhin in den Unter- und Mittelklassen wie die frühere Realschule vorzugsweise der Vorbildung für die verschiedenen kaufmännischen und gewerblichen Berufsarten dienen, doch zugleich den Gymnasien und Realgymnasien gegen- über als höhere Realanstalt eine gleichberechtigte Stellung ein, indem sie einerseits denselben Grad der allgemein-wissenschaftlichen Bildung erstrebt, andererseits aber ihre Zöglinge in neun- jährigem Cursus dazu befähigt, auf einer technischen Hochschule dem Studium der Baukunst, der Ingenieurwissenschaft und des höheren Maschinenbaufachs sich zu widmen, in welchen Fä- chern denselben auch die Zulassung zu den Staatsprüfungen, sowie das Recht auf Anstellung im Staatsdienste gesichert ist. Um für die ebengenannten Studien nach jeder Richtung hin in aus-
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