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IV. Anfang des neuen Schuljahrs.
Die Eröffnung des neuen Schuljahres findet für die Vorbereitungsſchule Donnerſtag den 2. Mai, für die höhere Bürgerſchule Mittwoch den 8. Mai, Morgens 10 Uhr ſeatt.
Die Aufnahme in die Vorbereitungsſchule geſchieht Mittwoch den 1. Mai, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Neugaſſe 4, Eingang durch den Hof.
Die Aufnahmeprüfung für die höhere Bürgerſchule beginnt Dienſtag den 7. Mai, Morgens 8 Uhr im Marktſchulgebäude, Eingang vom Markt aus.
Die Anmeldung für beide Schulen hat vorher durch die Eltern oder deren Stellvertreter ent⸗ weder perſönlich oder ſchriftlich bei dem Rektor(Moritzſtraße 6) zu geſchehen, und ſind dabei 1) der Geburtsſchein, 2) der Impfſchein, 3) das letzte Schulzeugniß vorzulegen, ſpäteſtens am Tag der Aufnahmeprüfung nachzuliefern.
In die unterſte Klaſſe der Vorbereitungsſchule(X) können Knaben, die 6 Jahre alt ſind oder es vor Ablauf 1867 werden eintreten. Diejenigen Schüler der Vorbereitungsſchule, die in der oberſten Klaſſe derſelben(VII) zur Verſetzung genügend reif gefunden worden ſind, kön⸗ nen ohne weitere Prüfung in die höhere Bürgerſchule übergehen, haben ſich aber zu dieſem Eintritt, wie alle Anderen, vor dem Tage der Aufnahmeprüfung bei dem Rektor anzumelden.
In die unterſte(ſechſte) Klaſſe der höheren Bürgerſchule können zukünftig alle Diejenigen aufgenommen werden, welche
1) das 9. Lebensjahr vollendet haben und
2) die erforderlichen elementaren Kenntniſſe und Fertigkeiten, nämlich: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; eine leſerliche und reinliche Handſchrift; Fertigkeit, Diktirtes ohne grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit un⸗ und gleichbenannten Zahlen; in der Religion einige Bekanntſchaft mit den Geſchichten des Alten und Neuen Teſtaments, ſowie(bei den evangeliſchen Schülern) mit Bibelſprüchen und Liederverſen— erweiſen können.
Zur Aufnahme in eine höhere Klaſſe gehört ein den Schülern derſelben entſprechender Kenntnißſtand, der durch eine Prüfung ermittelt wird.
Die Lehrbücher werden den Schülern nach der Aufnahme bekannt gemacht. In Betreff der Anſchaffung derſelben bemerken wir im Intereſſe der Eltern und zur Verhütung doppelter Koſten für dieſelben, daß veraltete Ausgaben der Schulbücher und Atlaſſe, ſowie zerriſſene und beſchmutzte Exemplare, wie ſolche den ausgetretenen oder in höhere Klaſſen verſetzten Schülern abgekauft zu werden pflegen, nicht zuläſſig ſind.
Das jährliche in Quartalraten zahlbare Schulgeld beträgt für einen Schüler der Vorbe⸗ reitungsſchule 20 fl., für einen ſolchen der höheren Bürgerſchule 30 fl., wobei indeſſen für den zweiten Bruder eine Ermäßigung auf zwei Drittel, bei jedem folgenden eine Ermäßigung auf die Hälfte eintritt. Außerdem hat der in die höhere Bürgerſchule Aufgenommene ein Eintritts⸗ geld von 6 fl. zu zahlen; für die Vorbereitungsſchule beſteht ein beſonderes Eintrittsgeld nicht.
Den Eltern und Vormündern machen wir hier endlich noch die für ſie beſonders wichtige Mittheilung, daß unſere Anſtalt durch Erlaß Sr. Excellenz, des Herrn Cultusminiſters Dr. von Mühler d. d. 11. März 1867 bis auf Weiteres als höhere Bürgerſchule


