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IV. Anfang des neuen Schuljahrs.
Die Eröffnung des neuen Schuljahrs findet für die Vorbereitungsſchule Freitag den 13. April, für die höhere Bürgerſchule Dienſtag den 17. April mit der Verſammlung der Lehrer und Schüler ſtatt.
Die Aufnahme in die Borbereitungsſchule geſchieht Donnerſtag den 12. April Vor⸗ mittags 9 Uhr Neugaſſe 4, Eingang durch den Hof.
Die Aufnahmeprüfung für die hähere Bürgerſchule beginnt Montag den 16. April Morgens 8 Uhr im Marktſchulgebäude, Eingang vom Markt aus.
Die Anmeldungen für beide Schulen haben durch die Eltern oder deren Stellvertreter ent⸗ weder perſönlich oder ſchriftlich bei dem Rektor(Moritzſtraße 6) zu geſchehen, und ſind dabei 1) der Geburtsſchein, 2) der Impfſchein, 3) das bisherige Schulzeugniß vorzulegen, doch können die⸗ ſelben auch noch am Tag der Aufnahmeprüfung nachgeliefert werden.
In die unterſte Klaſſe der Vorbereitungsſchule(X) können Knaben, die 6 Jahre alt ſind oder es vor Ende 1866 werden, eintreten. Diejenigen Schüler der Vorbereitungsſchule, die in der oberſten Klaſſe derſelben(VII) zur Verſetzung reif gefunden worden ſind, können ohne weitere Prüfung in die höhere Bürgerſchule übergehen, haben ſich aber zu dieſem Eintritt, wie alle Anderen, zuvor anzumelden. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerkſam, daß Eltern, welche ihre Kinder ſpäter für die höhere Bürgerſchule beſtimmen wollen, dieſelben gleich mit dem 6. Jahre in die Vorberei⸗ tungsſchule ſchicken mögen.
Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe(VI) der höheren Bürgerſchule ſind, abgeſehen von den Kenntniſſen in der Religion, an elementaren Kenntniſſen und Fertigkeiten erforderlich:
Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift. Leſerliche und reinliche Hand⸗ ſchrift. Fertigkeit, leichtere Diktate in deutſcher und lateiniſcher Schrift ohne erhebliche Fehler gegen die Orthographie niederzuſchreiben und eine leichte vorgeleſene Erzählung mündlich wiederzugeben. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten in unbenannten Zahlen.
Zur Aufnahme in eine höhere Klaſſe gehört ein den Schülern derſelben entſprechender Kennt⸗ nißſtand, der durch eine Prüfung ermittelt wird.
Die Lehrbücher werden den Schülern nach der Aufnahme bekannt gemacht. In Betreff der Anſchaffung derſelben bemerken wir im Intereſſe der Eltern und zur Verhütung doppelter Koſten für dieſelben, daß veraltete Ausgaben der Schulbücher, ſowie zerriſſene und beſchmutzte Exem⸗ plare, wie ſolche den ausgetretenen oder in höhere Klaſſen verſetzten Schülern abgekauft zu werden pflegen, nicht zuläſſig ſind.
Das jährliche in Quartalraten zahlbare Schulgeld beträgt für einen Schüler der Vorbereitungs⸗ ſchule 20 fl., für einen ſolchen der höheren Bürgerſchule 30 fl., wobei indeſſen für den zweiten Bruder eine Ermäßigung auf zwei Drittel, bei jedem folgenden eine Ermäßigung auf die Hälfte eintritt. Außerdem hat der in die höhere Bürgerſchule Aufgenommene ein Eintrittsgeld von 6 fl. zu zahlen; für die Vorbereitungsſchule beſteht ein beſonderes Eintrittsgeld nicht.
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