Jahrgang 
1911
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Gefahren hin, die ihrer im Leben draußen warteten, und zeigte ihnen vor allem die Schwere der Verantwortlichkeit, die auf jeden einzelnen Menschen dabei fällt.

3. Revisionen und Prüfungen.

Auf Grund der im vorigen Jahre zum erstenmale abgehaltenen Reifeprüfung und der vorhergegangenen Revision der ganzen Anstalt hat der Herr Minister durch Erlaß vom 17. März 1910 die Oberrealschule als neunstufige höhere Lehranstalt anerkannt und ihr die Berechtigung zur Erteilung des Reifezeugnisses verliehen. Damit ist der im Jahre 1905 mit der Errichtung der Schule begonnene Ausbau zur Vollaustalt abgeschlossen.

Gleich im Herbst vergangenen Jahres wurden der neuen Oberrealschule 16 Aus- wärtige, d. h. solche, die sich privatim auf die Reifeprüfung vorbereitet hatten, zur Ab- legung dieser Prüfung überwiesen. Von diesen traten 12 in die schriftliche Prüfung ein, die in den Tagen vom 29. August bis 2. September stattfand. Nach deren Beendigung traten 4 von der weiteren Prüfung zurück, sodaß zur mündlichen Prüfung, die am 19. und 20. September unter dem Vorsitz des Geheimen Regierungs- und Provinzialschulrats Dr. Kaiser abgehalten wurde, noch 8 erschienen, von denen 3 die Prüfung nicht be- standen, während den übrigen s das Zeugnis der Reife zuerkannt werden konnte; es sind die Herren Albert Brübach aus Hannover, Ferdinand Geerdts aus Darmstadt, Willi Schlink aus Ems, Friedrich Stein aus Darmstadt und Eugen Weißenberg aus Wien.

Zur Reifeprüfung am Schluß dieses Schuljahres meldeten sich von den 31 Schülern der Oberprima 29, die alle zur Prüfung zugelassen wurden; leider konnte einer von ihnen, Baldering, wegen schwerer Erkrankung nicht in die Prüfung eintreten. Die übrigen 28 fertigten die schriftlichen Arbeiten in der Zeit vom 8. 14. Februar an. Vor der mündlichen Prüfung trat ein Schüler zurück, ein anderer wurde wegen des ungenügenden Ausfalls seiner schriftlichen Arbeiten zurückgewiesen; somit traten 26 Schüler in die mündliche Prüfung ein, die am 15. und 16. März unter dem Vorsitz des Herrn Geheimen Regierungs- und Provinzialschulrats Dr. Kaiser abgehalten wurde. Ihnen allen wurde das Zeugnis der Reife zuerkannt und zwar 14 unter Befreiung von der mündlichen Prüfung; die persönlichen Verhältnisse der Abiturienten s. S. 18.

Die Schlußprüfung, d. h. die förmliche schriftliche und mündliche Prüfung der- jenigen Schüler, die am Ende der Untersekunda die Versetzung nach Obersekunda und damit die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst erlangen wollen, ist mit der Anerkennung der Oberrealschule als neunstufige höhere Lehranstalt weggefallen, sodaß vom Ende dieses Schuljahres ab die Versetzung nach Obersekunda im wesentlichen unter den gleichen Formen wie in allen übrigen Klassen vorgenommen wird. Dieser Wegfall der äußeren Formen bedeutet gan⸗ gewiß eine Vereinfachung des Verfahrens, nicht aber, wie viele Schüler und auch manche Eltern zu glauben scheinen, auch eine Erleichterung, was hier ausdrücklich hervorgehoben sei. Von den 52 Untersekundanern erhielten 51 die Versetzung nach Obersekunda; 27 von diesen wurden am 29. März aus der Schule entlassen, um zu einem praktischen Berufe überzugehen; die übrigen 24 wollen die Schule noch weiter besuchen.