IX. Mitteilung an die Eltern.
1. Die Befreiung vom Turnen und Spielen ist für einheimische Schüler nur auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses möglich. Auswärtige Schüler können vom Spiel- nachmittag befreit werden, wenn der Besuch des Spielplatzes ihnen Opfer an Zeit und Kraft auferlegt. Befreiungsgesuche sind an den Direktor zu richten.
2. Abmeldungen von Schülern sind von den Eltern dem Direktor schriftlich bis zum letzten Monatstage zu erstatten. Geht die Abmeldung später ein, so ist das Schulgeld auch für den folgenden Monat zu entrichten.
3, Die Erkrankung eines Schülers ist dem Klassenlehrer möglichst schon am ersten Tage anzuzeigen. Hat die Versäumnis länger als zwei Tage gedauert, so ist bei Rück- kehr zur Schule eine zweite Bescheinigung über die Art und Dauer der Erkrankung vorzulegen. Auf Verlangen ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
4, Versäumnisse anderer Art erfordern die vorher zu erwirkende Genehmi- gung des Klassenlehrers, gehen sie über einen Tag hinaus, diejenige des Direktors. Urlaub im Anschluß an die Ferien ist stets beim Direktor zu beantragen. Er wird im allgemeinen nur auf Grund eines ärztliches Zeugnisses erteilt werden können.
5. Der Direktor ist an den Schultagen(außer Samstag) in seinem Amtszimmer von 11— 12 Uhr zu sprechen. Die Sprechzeiten der Lehrer sind aus dem im Ein- gangsflur hängenden Verzeichnis zu ersehen.
Ferienordnung 1929/30.
Bezeichnung der V Schluß Wiederbeginn
Ferien as- des Unterrichts Osterferien. 13 Mittwoch, 27. März 1929 Mittwoch, 10. April 1929 Pfingstferien.. 10 V Freitag, 17. Mai 1929 V Dienstag, 28. Mai 1929 Sommerfetien 33 Sonnabend, 13. Juli 1029 Freitag, 16. August 1929 Herbstferien 12 Donnerstag, 3. Oktober 1929 Mittwoch, 16. Oktober 1929 Veihnachtsferien.. 17 Sonnabend, 21. Dezember 1929 Mittwoch, 8. Januar 1930
Osterferien.... Mittwoch, 9. April 1930


