IX. Mitteilung an die Eltern.
1. Die Befreiung vom Turnen und Spielen ist für einheimische Schüler nur auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses möglich. Auswärtige Schüler können vom Spielnachmittag befreit werden, wenn der Besuch des Spielplatzes ihnen besondere Opfer an Zeit und Kraft auferlegt, Befreiungsgesuche sind an den Direktor zu richten.
2. Abmeldungen von Schülern sind von den Eltern dem Direktor schriftlich bis zum letzten Monatstage zu erstatten. Geht die Abmeldung später ein, so ist das Schulgeld auch für den folgenden Monat zu entrichten.
3. Die Erkrankung eines Schülers ist dem Klassenlehrer möglichst schon am ersten Tage anzuzeigen. Hat die Versäumnis länger als zwei Tage gedauert, so ist bei Rückkehr zur Schule eine zweite Bescheinigung über die Art und Dauer der Erkrankung vorzulegen. Auf Verlangen ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
4. Versäumnisse anderer Art erfordern die vorher zu erwirkende Genehmigung des Klassenlehrers, gehen sie über einen Tag hinaus, diejenige des Direktors. Urlaub im Anschluß an die Ferien ist stets bei dem Direktor zu beantragen. Er wird im allgemeinen nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses erteilt werden können.
5. Der Direktor ist an den Schultagen(außer Samstag) in seinem Amtszimmer von 11— 12 Uhr zu sprechen, Die Sprechzeiten der Lehrer sind aus dem im Eingangsflur hängen- den Verzeichnis zu ersehen.
Ferienordnung 1927/28.
Bezeichnunc der b rage Schluß Wiederbeginn Ferien V V des Unterrichts
Osterferien. 116 V Sonnabend, 31. März 1928 D·Dienstag, 17. April 1928 Püngstterien 3 10 Freitag, 23. Mai 1928 V Dienstag, 5. Jupi 1928 Sommerferien. 5 31 Donnerstag, 19. Juli 1928 V Dienstag, 21. August 1928 Herbstteren. 14 ſFreitag, 28. September 1928 Mittwoch, 10. Oktober 1928 Weihnaclitsterien 3 V 14 Sonnabend. 22. Dezember 1928 Dienstag, 8, Januar 1929 Osterferien. Mittwoch, 27. Mär⸗ 129


